GeschÀftsstelle des Gerichts bei der Teilungsversteigerung

Oftmals kommen Ratsuchende mit falschen Vorstellungen auf mich zu, behaupten dann aber, diese Vorstellungen mĂŒssten richtig sein, da man es Ihnen „auf dem Gericht“ so gesagt habe. Das mag auch durchaus zutreffen. Ich frage dann danach, wer genau „auf dem Gericht“ es gesagt habe. Dann stellt sich in der Regel heraus, dass es ein Mitarbeiter der GeschĂ€ftsstelle war. Dann ist meine Antwort: „Fragen Sie nie die GeschĂ€ftsstelle des Gerichts bei der Teilungsversteigerung.“

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