Geschäftsstelle des Gerichts bei der Teilungsversteigerung

Oftmals kommen Ratsuchende mit falschen Vorstellungen auf mich zu, behaupten dann aber, diese Vorstellungen müssten richtig sein, da man es Ihnen „auf dem Gericht“ so gesagt habe. Das mag auch durchaus zutreffen. Ich frage dann danach, wer genau „auf dem Gericht“ es gesagt habe. Dann stellt sich in der Regel heraus, dass es ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle war. Dann ist meine Antwort: „Fragen Sie nie die Geschäftsstelle des Gerichts bei der Teilungsversteigerung.“

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