Banken bei der Teilungsversteigerung

Wenn ein Teilungsversteigerungsverfahren stattfindet, dann sind in den meisten Fällen auch eine oder mehrere Banken bei der Teilungsversteigerung daran beteiligt. Die Banken bei der Teilungsversteigerung sind zwar nicht die Initiatoren des Verfahrens, also keine Antragsteller. Sie sind jedoch insofern beteiligt, als meistens noch Grundschulden zugunsten der Banken bei der Teilungsversteigerung bestehen.  Oder Sie benötigen eine Bank zur Finanzierung Ihres Gebots.

Sie sollten sich die Banken bei der Teilungsversteigerung auch keineswegs zum Feind machen. Es genügt, wenn Sie gegen die Gegenseite kämpfen müssen. Eine zweite Front können Sie dabei gar nicht gebrauchen. Halten Sie also zu den Banken am besten einen guten Draht. Die Bank sollte das Gefühl haben, mit Ihnen in einem Boot zu sitzen.  Und sie sollte  – ganz wichtig – um ihr Geld keine Angst haben zu müssen. Andererseits dürfen Sie aber von den Banken bei der Teilungsversteigerung nicht allzu viel Hilfe erwarten. Banken verstehen nämlich in der Regel von Teilungsversteigerungen gar nichts.

Banken bei der Teilungsversteigerung – ganz normale Vertragspartner

Zu meiner Kindheit war es noch üblich, die Angestellten der Banken als „Bankbeamte“ zu bezeichnen. In diesem Wort schwang eine gewisse Hochachtung mit. Das waren zwar keine Beamten, aber sie benahmen sich durchaus so, als ob sie es wären. Sie saßen hinter Schaltern und machten zur Mittagspause ihre Klappen zu, auch wenn noch eine Schlange davorstand und wartete. Das hat sich inzwischen völlig geändert. Inzwischen ist klar, dass die Banken bei der Teilungsversteigerung ganz normale Vertragspartner sind, mit denen man auf Augenhöhe verhandelt. Und ich habe inzwischen gelernt, mit wie wenig Sachverstand die Angestellten der Bank normalweise ausgestattet sind.

Allerdings höre ich in Gesprächen sehr oft noch, dass man bei seiner Bank etwas „beantragen“ müsse. Dem ist nicht so. Das ist noch ein Relikt aus jener früheren Zeit der preußischen Beamtenmentalität. Banken bei der Teilungsversteigerung sind keine „Obrigkeit“, die einem Bittsteller gnädig etwas gewähren. Wenn man von der Bank eine bestimmte Handlungsweise mit Fug und Recht erwarten darf, dann „verlangt“ man das, man „beantragt“ es nicht. Dieses „verlangen“ kann man natürlich in die höfliche Form der Bitte kleiden.

Banken bei der Teilungsversteigerung frühzeitig informieren

Wenn Sie daran denken, eine Teilungsversteigerung zu beantragen, dann sollten Sie die dabei betroffenen Banken bei der Teilungsversteigerung frühzeitig über dieses Vorhaben und Ihre Absichten informieren. Es sollte nämlich nicht passieren, dass die Bank erst durch einen Brief des Gerichts informiert wird, aus allen Wolken fällt, und sich dann Sorgen um ihr Geld macht. Die Bank hätte nämlich auch das Recht, bei Zwangsvollstreckungen das Darlehen zu kündigen und fällig zu stellen. Und das wollen Sie sicherlich überhaupt nicht. Schauen Sie mal in Ihren Darlehensvertrag. Eine Teilungsversteigerung ist nämlich eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.

Sicherlich werden Sie verschiedene Wünsche haben, die Sie an die Banken bei der Teilungsversteigerung herantragen wollen. Dabei dürfen Sie nicht unbedingt auf großes Entgegenkommen der Bank hoffen. Die Banken bei der Teilungsversteigerung tun am liebsten gar nichts. Da die Banken bei der Teilungsversteigerung sich nicht wirklich mit dem Verfahren auskennen, haben sie Angst, etwas falsch zu machen. Wenn man gar nichts tut, kann man nichts falsch machen – denken die Banken. Tatsächlich kann man natürlich auch durch Unterlassen einer gebotenen Maßnahme einen großen Fehler machen.

Wünsche an Banken bei der Teilungsversteigerung

Wenn Sie z.B. die Banken bei der Teilungsversteigerung um eine Minderanmeldung (bitte sehen Sie auch unter  „Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung„) bitten möchten, dann müssen Sie leider darauf gefasst sein, dass Ihr Ansprechpartner bei der Bank zunächst mal gar nicht weiß, was das überhaupt ist. Dann werden Sie es ihm erklären müssen, was Sie eigentlich von ihm wollen.

Und wenn Sie für nicht mehr valutierende Grundschulden eine Löschungsbewilligung haben möchten, dann werden die Banken bei der Teilungsversteigerung in der Regel die Zustimmung der Gegenseite haben wollen. Das ist zwar Unsinn (bitte sehen Sie dazu auch unter „Löschungsbewilligung verlangen„), aber die Banken bei der Teilungsversteigerung wissen es normalerweise nicht besser.

Probleme mit Banken bei der Teilungsversteigerung

Die Sparda-Bank Nürnberg eG meint, eine Rechtsanwaltskanzlei einschalten zu müssen, deren Kosten dann von den Parteien des Teilungsversteigerungsverfahrens getragen werden sollen, indem sie zum Verfahren angemeldet werden, wenn man sie nur um eine Minderanmeldung bittet. Das ist zwar insofern logisch, weil sie es eben selbst weiß, dass sie davon nichts versteht. Aber ich bin dazu der Meinung, dass eine Bank, die mit einer ihr zu treuen Händen begebenen Grundschuld nicht selbst verantwortlich umzugehen weiß, besser die Finger vom Geschäft mit Immobiliendarlehen lassen sollte. Es steht allerdings zu befürchten, dass das Gericht der Bank den Anspruch auf die Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zuerkennen wird.

Den Vogel hat allerdings die WestImmo in Gestalt der dort tätigen Frau Monika Krause abgeschossen. Diese Bank meinte doch allen Ernstes, der Ersteher benötige nach Ablösung der bestehen gebliebenen Grundschuld durch Zahlung noch der Zustimmung der Alteigentümer (die damit natürlich gar nichts mehr zu tun haben) zur Erteilung der Löschungsbewilligung. Sie ließ sich auch von diesem Irrweg nicht abbringen. Vielmehr behauptete sie auch noch steif und fest, sie wüsste schon, wie sie sich bei einer Teilungsversteigerung zu verhalten hätte und benötige dazu keine Belehrung. Erst durch das beherzte Eingreifen der Rechtspflegerin Frau Naumburg am Amtsgericht Langen hat diese Bank sich auf den Pfad der Tugend zurückführen lassen.

Finanzierung des Gebots mit Banken bei der Teilungsversteigerung

Wenn Sie Ihr Gebot mit Banken bei der Teilungsversteigerung finanzieren wollen, dann werden Sie feststellen, dass es den Banken ganz neu ist, wenn sei die verlangte Grundschuld nicht sofort bekommen können, sondern sich zunächst mit einer Notarbestätigung begnügen müssen. Bitte sehen Sie dazu auch „Finanzierung des Gebots in der Teilungsversteigerung„.

Sie sehen also, der Umgang mit den Banken bei der Teilungsversteigerung ist auch nicht immer ganz einfach.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

2 Gedanken zu „Banken bei der Teilungsversteigerung“

  1. Sehr geehrter Herr Dreyer,
    Meine von mir Geschiedene Ex Frau hat für unsere Immobilie die Teilungsversteigerung beantragt!
    Da Sie hälftige Eigentümerin ist und auch für den Bankkredit zur Hälfte haftet, und auch noch in der Immobilie wohnt sollte es eigentlich selbstverständlich sein, das Sie auch die hälfte der laufenden Kosten trägt, was Sie aber nicht tut! Jetzt habe ich ein Schreiben der Bank bekommen worin diese zwei rückständige Raten einfordert! ich glaube das die Bank noch nichts von der bevorstehenden Teilungsversteigerung weiß! Obwohl ich meine Ex Frau darauf aufmerksam gemacht habe das Sie ihren unlogischen Schritt doch bitte der Bank mitteilen solle. Was ist ihre Meinung? Wie soll ich mich gegenüber der Bank verhalten? Wer soll die Rückständigen Raten bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Böhmer

    1. Sehr geehrter Herr Böhmer,

      Meine von mir Geschiedene Ex Frau hat für unsere Immobilie die Teilungsversteigerung beantragt! Da Sie hälftige Eigentümerin ist und auch für den Bankkredit zur Hälfte haftet, und auch noch in der Immobilie wohnt sollte es eigentlich selbstverständlich sein, das Sie auch die hälfte der laufenden Kosten trägt,

      Das ist keineswegs selbstverständlich. Da Sie zur Hälfte Eigentümer sind und auch für das Darlehen der Bank haften, sind Sie genauso wie Ihre Ex zur Zahlung der Kosten verpflichtet.

      Im Gegenzug ist allerdings Ihre Ex dazu verpflichtet, Ihnen eine Nutzungsentschädigung zu zahlen (eine halbe „Miete“), es sei denn, Sie wären freiwillig ausgezogen und wollen die Wohnung auch gar nicht mehr nutzen.

      was Sie aber nicht tut! Jetzt habe ich ein Schreiben der Bank bekommen worin diese zwei rückständige Raten einfordert! ich glaube das die Bank noch nichts von der bevorstehenden Teilungsversteigerung weiß! Obwohl ich meine Ex Frau darauf aufmerksam gemacht habe das Sie ihren unlogischen Schritt

      Was ist denn daran unlogisch?

      doch bitte der Bank mitteilen solle.

      Das können und sollten Sie der Bank auch selbst mitteilen.

      Was ist ihre Meinung? Wie soll ich mich gegenüber der Bank verhalten? Wer soll die Rückständigen Raten bezahlen?

      Sie stehen in der gesamtschuldnerischen Haftung der Bank gegenüber. Das bedeutet, die Bank kann sich aussuchen, von wem sie das Geld einfordert. Da die Bank es von Ihnen einfordert, müssen Sie es bezahlen. Sie können sich dann anschließend die Hälfte davon bei Ihrer Ex wiederholen – notfalls gegen sie klagen. Die Bank hat keine Lust, sich in die Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrer Ex hineinziehen zu lassen, was verständlich ist.

      Da Sie sehr seltsame Vorstellungen haben, sollten Sie sich dringlich mal persönlich an mich wenden, also per E-Mail, Telefon oder Fax.

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

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