Übernommene Grundschuld bei der Teilungsversteigerung

Übernommene Grundschuld bei der Teilungsversteigerung

Eine übernommene Grundschuld bei der Teilungsversteigerung führt immer wieder zu gedanklichen Schwierigkeiten. Dies insbesondere dann, wenn einer der Alteigentümer gleichzeitig „in Personalunion“ der Ersteher ist. Diesen Fall wollen wir hier betrachten. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn der Ersteher nicht bereit ist, die übernommene Grundschuld bei der Teilungsversteigerung durch Zahlung abzulösen. Dann haben die anderen Alteigentümer einen steinigen Weg vor sich, um an ihr Geld zukommen. Diesen Weg will ich nachfolgend aufzeigen.

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Banken und Grundschulden bei der Teilungsversteigerung

Banken und Grundschulden bei der Teilungsversteigerung

 Wie bereits in einem früheren Artikel erwähnt verstehen Banken in der Regel nicht viel von Teilungsversteigerungen. Deshalb tun sie am liebsten gar nichts. Damit hoffen sie dann, nichts falsch zu machen. Aber man kann auch Fehler machen, indem man eine gebotene Handlung unterlässt. Das gilt ganz besonders auch für Banken und Grundschulden bei der Teilungsversteigerung. Hier sollen dazu ein paar Beispiele behandelt werden.

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Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung II

Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung 

Wie schon gesagt, so kommt es bei der Teilungsversteigerung natürlich recht häufig vor, dass einer der Alteigentümer selbst das Grundstück ersteigert. Das führt dann sehr häufig zu gedanklichen Problemen. Denn die Beteiligten bedenken oftmals nicht, dass dieser Alteigentümer rechtlich als eine andere Person anzusehen ist. Er tritt ja in Personalunion einmal als Alteigentümer und einmal als Ersteher auf. Der Ersteher ist aber rechtlich eine andere Person als der Alteigentümer. Das sind also rechtlich gesehen zwei Personen. Und die darf man nicht durcheinander bringen. Wenn man damit gedankliche Schwierigkeiten hat, dann sollte man sich einfach vorstellen, ein Fremder hätte es ersteigert. Dann wird schlagartig alles klar. Das gilt insbesondere auch für das Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung

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Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung

Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung 

Bei der Teilungsversteigerung kommt es natürlich recht häufig vor, dass einer der Alteigentümer selbst das Grundstück ersteigert. Das führt dann fast immer zu gedanklichen Problemen. Denn die Beteiligten bedenken nicht, dass dieser Alteigentümer rechtlich als eine andere Person anzusehen ist. Er tritt ja in Personalunion einmal als Alteigentümer und einmal als Ersteher auf. Der Ersteher ist aber rechtlich eine andere Person als der Alteigentümer. Das darf man nicht durcheinander bringen. Wenn man damit gedankliche Schwierigkeiten hat, dann sollte man sich einfach vorstellen, ein Fremder hätte es ersteigert. Dann wird schlagartig alles klar. Das gilt insbesondere auch für das Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung.

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Beratung zur Teilungsversteigerung

Beratung zur Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist ein recht komplexes Rechtsgebiet. Kaum jemand kennt sich damit aus. Woher auch? Wer davon betroffen ist, wird das ja allenfalls einmal im Leben sein. Auch Rechtsanwälte kennen sich damit in der Regel nicht aus; denn auch für sie ist es ein recht entlegenes Gebiet. Teilungsversteigerungen finden am Amtsgericht statt. Dort gibt es keinen Anwaltszwang. Deshalb brauchen Sie dafür auch keinen Anwalt. Aber Sie brauchen natürlich Rat. Und der ist schwer zu erhalten. Ich biete wie Sie wissen Beratung zur Teilungsversteigerung an. Dabei handelt es sich natürlich um Rechtsberatung. Und daran versucht man mich zu hindern. Daher wird dieser Artikel zu einer Darstellung in eigener Sache.

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Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung

Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung

 Der Grundbuchinhalt ist die wesentlichste Grundlage für eine Teilungsversteigerung. Allerdings stelle ich im Rahmen meiner Beratungstätigkeit sehr häufig fest, dass der Grundbuchinhalt gar nicht bekannt ist. Oder wenn er bekannt ist, dann ist es oft nicht klar, wie dieser Inhalt zu verstehen ist. Es ist aber sehr wichtig, dass Sie den Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung.

Daher habe ich mich dazu entschlossen, hierzu einige Erläuterungen zu geben. Da ich Ihnen dazu Seiten aus Grundbuchblättern vorzeigen will, ist das am besten mit einem Video zu bewirken. Ich habe also dazu ein Video erstellt und dieses bei youtube eingestellt. Sie finden es unter dem Link:

https://www.youtube.com/watch?v=gUpFkgZn8Iw&t=50s

Der Einfachheit halber habe ich es jedoch hier auch noch mal eingebunden:

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dem Video. Ich hoffe, dass Sie jetzt den Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung. Bei Fragen können Sie ja die Kommentarfunktion nutzen.

Über Rückmeldungen zu dem Video oder ganz allgemein dazu, zu welchen Themen Sie sich Erläuterungen wünschen, würde ich mich natürlich freuen.

Eine ausführliche Beschreibung des Teilungsversteigerungsverfahrens und wie ich Ihnen dabei helfen kann, finden Sie ja wie gewohnt unter: http://teilungsversteigerung.net/.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

Teilungsversteigerung der Gemeinschaftsfläche

Teilungsversteigerung der Gemeinschaftsfläche

 Oftmals gehört zu mehreren Häusern eine Gemeinschaftsfläche, die von allen Eigentümern bzw. Bewohnern der Häuser gemeinsam genutzt wird. Das kann eine gemeinsame Zuwegung sein. Oder ein gemeinsamer Garagenhof als Zufahrt zu den jeweiligen Garagen. Wenn nun die Eigentümer eines der Häuser sich zerstreiten und eine Teilungsversteigerung betreiben, was geschieht dann mit der Gemeinschaftsfläche? Die Teilungsversteigerung der Gemeinschaftsfläche kann ja nicht gut betrieben werden. Denn wenn es anschließend jemand ersteigert, gehört sie ja allein dem Ersteigerer. Dann hätten all die Eigentümer der anderen Häuser ja auch keine Zuwegung oder Zufahrt mehr. Das kann es also nicht sein. Aber wie geht es dann?

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Teilungsversteigerungsverfahren

Teilungsversteigerungsverfahren

Auf vielfachen Wunsch hin möchte ich nachfolgend noch mal eine kurzgefasste Zusammenfassung zum Teilungsversteigerungsverfahren geben. Eine sehr ausführliche Darstellung finden Sie unter http://teilungsversteigerung.net/ablauf-teilungsversteigerung/. Doch hier will ich für den schnellen Einstieg eine komprimierte Darstellung zum Teilungsversteigerungsverfahren liefern.

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Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft

Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft

 Die Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft ist der zweite häufig auftretende Fall. Mehrere Erben haben zusammen ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung oder ein Teil davon geerbt. Dann bilden sie jetzt eine Erbengemeinschaft. Wenn sie sich nicht einig werden können, was sie mit ihrem Erbe anfangen wollen, dann ist die Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft das Mittel der Wahl.

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