Praxis der Teilungsversteigerung

Im Zwangsversteigerungsgesetz ist geregelt, wie bei einer Teilungsversteigerung vorzugehen ist. Wenn Sie jedoch das Gesetz lesen, dann werden Sie daraus kaum erschließen können, wie denn nun das Verfahren abläuft. Also wie sieht die Praxis der Teilungsversteigerung aus? Wie geht das also in der Praxis vor sich?

Der Gesetzestext und die Praxis der Teilungsversteigerung

Das Zwangsversteigerungsgesetz stammt von 1897. Es ist in einer Sprache abgefasst, die nicht mehr so ganz unsere heutige Sprache ist. Und es ist in einer juristischen Fachsprache abgefasst, die sich zwar um Genauigkeit bemüht, aber für den Laien doch recht schwer verständlich ist. Sie können also das Zwangsversteigerungsgesetz lesen. Das ist übrigens eine Aufgabe für jemanden, der Vater und Mutter totgeschlagen hat. Aber Sie werden nach der Lektüre des Gesetzes so schlau sein als wie zuvor. Der Gesetzestext hat also mit der Praxis der Teilungsversteigerung nur recht wenig zu tun.

Sie können sich auch den Standardkommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz von Stöber besorgen. Der hat ca. 1700 Seiten und kostet beim Beck-Verlag 125,00 €. Den werden Sie aber schon gar nicht lesen können. Da empfehle ich lieber das Telefonbuch als Bettlektüre. Das ist also eher ein Nachschlagewerk. Dazu müssen Sie aber schon ziemlich genau wissen, wonach Sie suchen. Der Kommentar bringt sie also im Hinblick auf die Praxis der Teilungsversteigerung auch nicht wirklich weiter.

Literatur und die Praxis der Teilungsversteigerung

Es gibt auch ein paar Bücher zu dem Thema. Es ist aber kaum einem der Autoren gelungen, den ja in der Tat recht komplexen Sachverhalt leicht verständlich darzustellen. Also helfen auch diese Bücher Ihnen im Zweifel hinsichtlich der Praxis der Teilungsversteigerung nicht wirklich weiter.

Praktische Erfahrung und die Praxis der Teilungsversteigerung 

Im Hinblick auf die Praxis der Teilungsversteigerung hilft einzig und allein praktische Erfahrung. Diese praktische Erfahrung haben natürlich in erster Linie die Rechtspfleger, welche diese Teilungsversteigerungsverfahren leiten. Aber auch Sie können – in begrenztem Umfang – sich eine gewisse praktische Erfahrung aneignen. Und zwar, indem Sie als Zuschauer zu möglichst vielen Versteigerungsterminen gehen. Dazu sollten Sie sich auf diese Termine vorbereiten. Sehen Sie sich vorher das Grundbuch an. Das ist öffentlich zugänglich. Überlegen Sie vorher, welche Auswirkungen die im Grundbuch eingetragenen Rechte auf das Verfahren haben werden. Fragen Sie den Rechtspfleger nach den bestehen bleibenden Rechten und nach dem geringsten Gebot.

Lesen Sie zum Ablauf einer Teilungsversteigerung das Kapitel www.teilungsversteigerung.net/ablauf teilungsversteigerung.html

Wenn Sie dann im Versteigerungstermin in der ersten Viertelstunde, also im Bekanntmachungsteil, die Ausführungen des Rechtspflegers restlos verstehen, dann haben Sie sich eine gewisse praktische Erfahrung angeeignet. (Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann scheuen Sie sich bitte nicht davor, den Rechtspfleger danach zu fragen. Er sollte es Ihnen erklären können. Dazu ist er da.)  Dann haben Sie die Praxis der Teilungsversteigerung teilweise durchdrungen. Das ist ein Weg, den ich empfehlen kann.

Sie können sich natürlich auch Hilfe holen von jemandem, der schon die praktische Erfahrung hat und sich in der Praxis der Teilungsversteigerung auskennt. Das ist der einfachere Weg.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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