Teilungsversteigerung bei einer Scheidung

Die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung ist einer der häufigsten Gründe, warum es überhaupt zu einer Teilungsversteigerung kommt. Meistens steht das Haus im Bruchteilseigentum zu je ½, also ist jeder der beiden Partner Eigentümer einer ideellen Hälfte. Die „ideelle Hälfte“ bedeutet, dass jedem der beiden von jedem Stein quasi die Hälfte gehört. Also sind es keine wirklichen Hälften. Deshalb lässt sich das Haus also im Normalfall nicht teilen.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung vermeiden:

Nun gibt es natürlich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man sich einigen könnte, um eine Teilungsversteigerung bei einer Scheidung zu vermeiden:

  • Man könnte das Haus gemeinsam verkaufen und sich den Erlös teilen
  • Man könnte das Haus vermieten und sich die Mieteinnahmen (und die Kosten) teilen
  • Einer von beiden könnte das Haus weiterhin bewohnen und dem anderen eine Miete oder Nutzungsentschädigung zahlen, wobei man die Miete mit den Kosten und Lasten, Darlehensraten, Unterhalt oder Kindesunterhalt verrechnen könnte
  • Einer von beiden könnte den anderen auszahlen, ihm also dessen Hälfte abkaufen

Bitte sehen sie auch unter www.teilungsversteigerung.net/haus und scheidung.

Jedoch setzen all diese Möglichkeiten voraus, dass zwischen beiden Partnern noch ein Mindestmaß an Vertrauen vorhanden ist. Das ist jedoch gerade bei einer Scheidung meistens nicht der Fall. Denn meistens kochen die Emotionen hoch. Wir Menschen sind halt nicht immer so ganz rational denkende Tiere. Der jeweils andere ist derzeit gerade der meistgehasste Mensch auf Erden, ein Gauner und Halunke, Übeltäter par excellence. Daher möchte man mit dem nicht mehr reden, keinen Kontakt mehr haben, nichts mehr mit ihm zu tun haben.

Außerdem ist das Haus der einzige feste Halt, den man noch sieht. Denn ansonsten werden ja gerade die eigenen Lebensträume umgepflügt und die eigene kleine Welt aus den Angeln gehoben. Deshalb möchte womöglich jeder von den beiden wenigstens an der vertrauten Umgebung festhalten.

Teilungsversteigerung bei einer Scheidung als letzte Möglichkeit

Wenn also alle die genannten „vernünftigen“ Möglichkeiten nicht mehr gangbar sind, dann bleibt nur noch der Weg der Teilungsversteigerung bei einer Scheidung. Deshalb ist es dann sinnvoll, diesen Weg zu beschreiten. Einer der beiden wird normalerweise dann die Initiative ergreifen und die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung beantragen.

Das Gericht ordnet dann das Verfahren per Beschluss an und dieser Beschluss kommt ins Haus geflattert. Das mag durchaus für den anderen überraschend kommen. Und die erste Reaktion ist dann häufig, dass man die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung verhindern möchte. Man will das Verfahren nicht, und sei es nur aus dem Grund, weil der andere es will. Außerdem ist natürlich Angst im Spiel. Man weiß nicht so recht, was da auf einen zukommt. Daher befürchtet man, aus den eigenen vier Wänden vertrieben zu werden. Und man hat die Sorge, dass alles in einem wirtschaftlichen Desaster endet und man womöglich noch mit Schulden aus dem Ganzen hervorgeht.

Bitte sehen Sie auch unter www.teilungsversteigerung.net/teilungsversteigerung scheidung

Daher ist die erste Frage an mich häufig, was man gegen die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung unternehmen kann. Es ist aber meistens nicht sinnvoll, überhaupt etwas dagegen zu unternehmen. Man sollte vielmehr die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung als eine Chance begreifen. Denn wenn man sich ansonsten nicht einigen kann, dann ist die Teilungsversteigerung die einzige Chance, überhaupt auseinander zu kommen. Und Sie sollten auseinander kommen. Es ist nämlich nicht gut, noch Immobilienvermögen gemeinsam verwalten zu müssen, wenn man sich nicht mehr versteht. Wenn man einmal von Tisch und Bett getrennt ist, dann ist es besser, auch die Eigentümergemeinschaft aufzulösen.

Keine Angst vor der Teilungsversteigerung bei einer Scheidung

Sie brauchen auch keine Angst vor der Teilungsversteigerung bei einer Scheidung zu haben. Denn es geschieht Ihnen dabei nichts Böses. Es verbleiben bei einer Teilungsversteigerung nie Schulden, und es wird auch nicht in einer wirtschaftlichen Katastrophe enden. Daher sollten Sie sich gegen die Teilungsversteigerung nicht sperren. Vielmehr sollten Sie das Verfahren so günstig wie möglich zu gestalten suchen. Dabei helfe ich Ihnen gern.

Bitte schauen Sie auch unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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