Beratung zur Teilungsversteigerung

Beratung zur Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist ein recht komplexes Rechtsgebiet. Kaum jemand kennt sich damit aus. Woher auch? Wer davon betroffen ist, wird das ja allenfalls einmal im Leben sein. Auch Rechtsanwälte kennen sich damit in der Regel nicht aus; denn auch für sie ist es ein recht entlegenes Gebiet. Teilungsversteigerungen finden am Amtsgericht statt. Dort gibt es keinen Anwaltszwang. Deshalb brauchen Sie dafür auch keinen Anwalt. Aber Sie brauchen natürlich Rat. Und der ist schwer zu erhalten. Ich biete wie Sie wissen Beratung zur Teilungsversteigerung an. Dabei handelt es sich natürlich um Rechtsberatung. Und daran versucht man mich zu hindern. Daher wird dieser Artikel zu einer Darstellung in eigener Sache.

Beratung zur Teilungsversteigerung und das Rechtsberatungsgesetz

Das Rechtsberatungsgesetz (jetzt „Rechtsdienstleistungsgesetz“) verbietet es, Rechtsberatung zu erteilen, wenn man kein Rechtsanwalt ist. Die – offizielle -Begründung dazu lautet, dass man die Allgemeinheit vor unqualifizierter Rechtsberatung schützen möchte. Ich denke, dass die Anwaltschaft sich damit eher die Konkurrenz vom Leibe halten möchte. Nähere Informationen zum Rechtsberatungsgesetz finden Sie unter https://teilungsversteigerung.net/teilungsversteigerung-und-rechtsberatungsgesetz/.

Beratung zur Teilungsversteigerung und die Anwaltskammer

Wie Sie sicherlich wissen bin ich ja kein Anwalt. Bitte sehen Sie meine Vita unter https://teilungsversteigerung.net/ueber-mich/. Obwohl ich also kein Anwalt bin, bin ich aber in der Lage, qualifizierte Beratung zur Teilungsversteigerung zu erbringen. Dies also im Gegensatz zu fast allen Anwälten. Das ist aber der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg offenbar ein Dorn im Auge. Sie versucht, mir die Beratung zur Teilungsversteigerung zu untersagen und hat dazu eine Klage angedroht. Anscheinend ist es der Rechtsanwaltskammer lieber, wenn gar keine Beratung zur Teilungsversteigerung erteilt werden kann. Denn die in der Kammer zusammengeschlossenen Anwälte können es ja überwiegend auch nicht. Die Kammer tut also wohl ihr Bestes, den von ihr vertretenen Berufsstand noch unbeliebter zu machen, als er es sowieso schon ist.

Nun lebe ich ja aber schon seit geraumer Zeit in Cornwall, wie Sie sicherlich gesehen haben. In Cornwall gilt ja aber das Rechtsberatungsgesetz nicht. Deshalb kann ich hier also durchaus Rechtsberatung erteilen. Die administrative Abwicklung geschieht ja über die Firma immoinrent GmbH, die ich vor langer Zeit mal in Hamburg gegründet habe. Da ich deren einziger Geschäftsführer bin, agiert diese Firma also auch in Cornwall. Hier sind also Geschäftssitz und Verwaltungssitz. Lediglich der statutarische Sitz gemäß Gesellschaftsvertrag befindet sich noch in Hamburg.

Beratung zur Teilungsversteigerung – Streit vermeiden

Daher habe ich der Anwaltskammer mitgeteilt, dass nicht die Firma die Beratung zur Teilungsversteigerung erbringt, sondern ich, dass also die Firma nur administrativ tätig ist. Außerdem ist die Firma auch nur in Cornwall tätig. Die Anwaltskammer ist jedoch der Auffassung, die Firma würde die Beratung zur Teilungsversteigerung erbringen und dies geschähe in Hamburg.

Diese Auffassung der Kammer halte ich für absurd. Trotzdem möchte ich mich natürlich mit der Kammer nicht streiten, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Man weiß ja schließlich auch nie, wieviel Vertrauen man zu einem Richter haben kann. Der ist schließlich auch nur ein Jurist. Und Sie kennen ja das böse Wort von den Krähen, die sich gegenseitig keine Augen aushacken.

Beratung zur Teilungsversteigerung aus Cornwall

Daher habe ich mich dazu entschlossen, alles zu tun, um einen Streit zu vermeiden. Deshalb verlege ich den rechtlichen Sitz der Firma ebenfalls nach Cornwall. Die immoinrent GmbH zieht also um nach Cornwall. Damit heißt sie jetzt künftig nicht mehr immoinrent GmbH, sondern immoinrent Ltd. Ansonsten ändert sich für Sie als Ratsuchenden damit aber gar nichts. Sie bekommen Ihre Beratung zur Teilungsversteigerung in Cornwall. Aber das war ja auch vorher schon so. In Cornwall gibt es also nicht nur schöne Landschaften und nette Menschen, sondern auch qualifizierte Beratung zur Teilungsversteigerung. 

Sie müssen sich dabei eben nur darüber im Klaren sein, dass Sie diese Beratung zur Teilungsversteigerung in Cornwall erhalten und Sie diese im Inland anwenden. Aber auch das war ja vorher schon so. Cornwall liegt zwar für Sie nicht gerade um die Ecke. Das ist aber kein Problem. Per Telefon, E-Mail, Fax, Skype etc. sind wir immer miteinander verbunden. Die Welt wächst zusammen. Und es ist sehr fraglich, wie lange noch dieses aus meiner Sicht unsinnige Rechtsberatungsgesetz Bestand haben kann.

Grundlegende Informationen zum Verfahren der Teilungsversteigerung erhalten Sie unter https://teilungsversteigerung.net/

Ich wünsche Ihnen noch eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Fest sowie ein gutes und gesundes Neues Jahr.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

 

 

2 Gedanken zu „Beratung zur Teilungsversteigerung“

  1. Hallo Herr Dreyer,
    ich kann den Kommentar von Herrn von Osten nur unterstreichen. Ich hoffe für Sie nicht in die Mühle der Justiz zu geraten, bzw. nicht zu Unrecht zu irgendwas verdonnert zu werden. Unser beiden Geschäftsbeziehung ist zwar schon eine Weile her, aber ich denke immer noch oft daran und bin so froh Sie damals gefunden zu haben mit bestem Beistand in der Teilungsgeschichte. Meine Empfehlung zu jeder Zeit wieder!
    Ich wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit, rutschen Sie gut ins neue Jahr und Grüsse nach Cornwall!

  2. Moin Herr Dreyer,
    gut gemacht! Ihre freundliche und zugewandte Art wird mir im Bedarfsfall durch Ihre Kompetenz sicherlich eine Hilfe sein. Frohe Weinachten.
    Viele Grüße
    H. von Osten, Hamburg

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