Teilungsversteigerung eine Problemlösung

Teilungsversteigerung eine Problemlösung?

Kann die Teilungsversteigerung eine Problemlösung darstellen? Ist es gut und wünschenswert, dass es die Teilungsversteigerung gibt? Was täten wir ohne die Teilungsversteigerung? Wären wir dann besser dran?

Einigung gescheitert – Teilungsversteigerung eine Problemlösung?

Zwei (oder mehr) Leute sind gemeinsam Eigentümer eine Hauses oder Grundstücks Sie bilden also eine Eigentümergemeinschaft. Das ist schön und gut, solange man sich untereinander versteht. Wenn man sich aber nicht mehr versteht, wenn z.B. eine Ehescheidung ansteht, dann ist das nicht mehr so gut. Dann ist man sich nicht mehr einig, wer das Haus bewohnen darf – und wer nicht. Oder was mit dem Haus geschehen soll. Soll man es verkaufen und sich den Erlös teilen? Soll der eine den andere auszahlen? Wer wen? Welcher Preis wäre dafür angemessen? Über all diese Fragen kann man sich nicht einigen. Man hat also ein Problem. Dann könnte die Teilungsversteigerung eine Problemlösung sein.

Nun beantragt also einer der Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht. Und das Gericht ordnet das Versteigerungsverfahren an. Dazu ist es verpflichtet. Jetzt flattert also dem anderen Miteigentümer der Anordnungsbeschluss des Gerichts ins Haus. Dann ist der erste Reflex oft erst mal Unsicherheit und Angst. Man möchte das nicht. Was kann man dagegen tun? Das ist dann oft der Zeitpunkt, an dem der andere Miteigentümer mich kontaktiert. Und mir sagt, er möchte die Teilungsversteigerung verhindern. Er ist dann meist sehr verwundert, wenn ich ihn frage, warum er sie denn verhindern möchte. Er solle sich doch lieber freuen. Es stelle doch die Teilungsversteigerung eine Problemlösung für ihn dar.

Teilungsversteigerung eine Problemlösung – was geschähe ohne die Teilungsversteigerung?

Man muss sich vor Augen halten, was denn die Alternative wäre. Eine Einigung wäre natürlich wünschenswert, war ja aber offenbar nicht möglich gewesen. Wenn nun keine Teilungsversteigerung stattfände, so blieben die beiden Streithähne also weiterhin in einer Eigentümergemeinschaft miteinander verhaftet. Das kann ja der Sinn der Sache auch nicht sein. Dann ginge der Streit also die nächsten 20 Jahre weiter. Das kann ja niemand wollen. Dann sollte doch besser die Teilungsversteigerung eine Problemlösung liefern.

Richterentscheidung oder Teilungsversteigerung eine Problemlösung?

Wie Sie wissen lebe ich ja in Cornwall, also in England. In England gibt es das Instrument der Teilungsversteigerung nicht. Wenn sich hier zwei nicht einig werden können, so muss also ein Richter entscheiden, was geschehen soll. Soll der eine an den anderen verkaufen? Welcher von beiden? Wenn ja, zu welchem Preis? Oder sollen beide an einen Dritten verkaufen und sich den Erlös teilen? In welchem Verhältnis? Wenn der Richter einen Preis festlegen muss, braucht er dazu einen Gutachter. Der Gutachter muss den Wert des Hauses schätzen. Glauben Sie, dass die Schätzung des Gutachters den zutreffenderen Wert liefert, oder die Teilungsversteigerung? Bei der Teilungsversteigerung stellt sich ganz automatisch der Verkehrswert heraus. Denn der Verkehrswert ist nicht das, was ein Gutachter schätzt, sondern das, was jemand bereit ist, dafür zu bezahlen. Die Bieterkonkurrenz sorgt für einen angemessenen Wert. Also sollte doch wohl besser die Teilungsversteigerung eine Problemlösung darstellen.

Ich halte es für eine sehr weise Entscheidung unseres Gesetzgebers, dass er das Instrument der Teilungsversteigerung geschaffen hat. Es kann nämlich in der Tat die Teilungsversteigerung eine Problemlösung bieten.

Allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

9 Gedanken zu „Teilungsversteigerung eine Problemlösung“

  1. Hallo Herr Dreyer, ich hatte Sie vor Jahren schon einmal um Rat gefragt, als mein Ex-Mann ein Teilungsversteigerung unseres gemeinsamen Hauses, in dem ich immer noch mit den Kindern wohne beantragt hatte. Die Teilungsversteigerung lief damals ins leere, da niemand ein Mindestgebot abgab. Leider sind die Eigentumsverhältnisse trotz großer Bemühungen immer noch nicht geklärt. Nun hatte ich gedacht, dass ich mich endlich mit meinem Ex-Mann einigen kann. Zumindest hat er den Anschein gegeben. Und nun erfahre ich über meine Bank (ich wollte ein Angebot für die Kreditverlängerung), dass er scheinbar wieder eine Teilungsversteigerung anstrebt. Hier nun meine Fragen:
    1.) Kann man eine Teilungsversteigerung für das selbe Objekt nochmal beantragen? (ich vermute mal, ja)
    2.) Hat denn die Teilungsversteigerung aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise jetzt mehr Aussicht auf Erfolg für meinen Ex-Mann. Ich will ja immer noch nicht verkaufen. Zumindest jetzt noch nicht. Ich hatte ihm das vorgeschlagen für in 5 Jahren.
    Das wären erst einmal die wichtigsten Fragen.
    Vermutlich würde ich dann im Fall der Fälle wieder gern Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen. Im Fall der Fälle deshalb, da ich noch nichts von meinem Ex-Mann bekommen habe, in dem er die Versteigung avisiert.
    Viele liebe Grüße
    Jana Holst

    1. Hallo Frau Holst,

      ich hatte Sie vor Jahren schon einmal um Rat gefragt, als mein Ex-Mann ein Teilungsversteigerung unseres gemeinsamen Hauses, in dem ich immer noch mit den Kindern wohne beantragt hatte. Die Teilungsversteigerung lief damals ins leere, da niemand ein Mindestgebot abgab. Leider sind die Eigentumsverhältnisse trotz großer Bemühungen immer noch nicht geklärt. Nun hatte ich gedacht, dass ich mich endlich mit meinem Ex-Mann einigen kann. Zumindest hat er den Anschein gegeben. Und nun erfahre ich über meine Bank (ich wollte ein Angebot für die Kreditverlängerung), dass er scheinbar wieder eine Teilungsversteigerung anstrebt. Hier nun meine Fragen:
      1.) Kann man eine Teilungsversteigerung für das selbe Objekt nochmal beantragen? (ich vermute mal, ja)

      Ihre Vermutung ist richtig. Er kann erneut eine Teilungsversteigerung beantragen. Das bedeutet dann natürlich neues Spiel, neues Glück und neue Kosten.

      2.) Hat denn die Teilungsversteigerung aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise jetzt mehr Aussicht auf Erfolg für meinen Ex-Mann.

      Ja, das ist allerdings nicht von der Hand zu weisen.

      Ich will ja immer noch nicht verkaufen. Zumindest jetzt noch nicht. Ich hatte ihm das vorgeschlagen für in 5 Jahren.
      Das wären erst einmal die wichtigsten Fragen.
      Vermutlich würde ich dann im Fall der Fälle wieder gern Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen. Im Fall der Fälle deshalb, da ich noch nichts von meinem Ex-Mann bekommen habe, in dem er die Versteigung avisiert.

      Wenden Sie sich gern wieder an mich, wenn es sich konkretisieren sollte.

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

  2. Ja – im Nachhinein gesehen – war auch aus „Antragsgegner-Seite“ die Teilungsversteigerung die beste Lösung für die Streithähne.
    Der vom Gericht auf Basis des Gutachtens festgesetzte Verkehrswert betrug 185.000 €.
    Der Antragsteller (1/2 Anteil) bot mit bis 252.000 €, der Antragsgegner (ebenfalls 1/2 Anteil) stieg bei 262.500 € aus. Den Zuschlag erhielt ein Höchstbieter für nie erwartete 263.000 €.
    Im Termin waren 25 Interessenten/Bieter.
    Die Verfahrenskosten von ca. 5.500 € waren wesentlich günstiger als eine Maklercourtage für Verkäufer und das gesamte Procedere verursachte auch deutlich weniger Stress.
    Also: Dem Grunde nach keine Angst vor der Teilungsversteigerung haben!
    Sich durch das Verfahren von Herrn Dr. Dreyer begleiten zu lassen, beruhigt mehr als die höchste Dosis Diazepam!

    1. Nur eines hat man ausser Acht gelassen. Wenn man sich nach der Teilungsversteigerung immer noch nicht einig wird, was meistens der Fall ist, sonst hätte man sich auch vorher einigen können, dann zieht sich der Prozess weitere Jahre hin.
      Man kommt nicht zu seinem Geld und die Prozesskosten und Anwaltskosten um die Verteilerfrage zu lösen sind sicherlich um ein vielfaches höher als Maklergebühren ( wenn man überhaupt einen Makler braucht).

      1. Nur eines hat man ausser Acht gelassen. Wenn man sich nach der Teilungsversteigerung immer noch nicht einig wird, was meistens der Fall ist, sonst hätte man sich auch vorher einigen können, dann zieht sich der Prozess weitere Jahre hin.

        Allerdings lässt sich das mit geeigneten Maßnahmen vermeiden.

        Viele Grüße
        Ihr Klaus Dreyer

    1. Hallo Severin,

      können Sie diese Aussage irgendwie belegen, bevor wir sie einfach so im Raum stehen lassen?

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

    2. Anscheinend nicht nur die Gutachter sondern ich vermute stark einige Rechtspfleger im Amtsgericht.
      Aber ich würde auch sehr gerne genaueres wegen dem Gutachten erfahren. Eie ist das gemeint mit der Bestechung?

      1. Anscheinend nicht nur die Gutachter sondern ich vermute stark einige Rechtspfleger im Amtsgericht.
        Aber ich würde auch sehr gerne genaueres wegen dem Gutachten erfahren. Eie ist das gemeint mit der Bestechung?

        An bestechliche Rechtspfleger oder Gutachter mag ich allerdings nicht glauben.

        Viele Grüße
        Ihr Klaus Dreyer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert