Teilungsplan bei der Teilungsversteigerung
Zur Vorbereitung auf den Verteilungstermin erstellt das Gericht in der Praxis den Entwurf für einen Teilungsplan bei der Teilungsversteigerung. Das geschieht meist erst wenige Tage vor dem Termin. Die Beteiligten bekommen diesen Entwurf allerdings normalerweise erst während des Termins erstmals zu Gesicht. Das macht es für die Beteiligten natürlich schwierig, den Plan in der Kürze der Zeit zu verstehen und zu prüfen. Das Gericht erwartet aber von den Beteiligten, dass diese den Plan unmittelbar während des Termins genehmigen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn das Gericht den Beteiligten den Entwurf schon einige Tage vorher zugänglich machen könnte. Solange das nicht der Fall ist, können die Beteiligten aber auch selbst einen Entwurf aufstellen und dem Gericht zuleiten.