Als Alteigentümer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen

Als Alteigentümer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen

Sie haben Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert? Es hat Ihnen also auch vorher schon die Hälfte gehört? Und jetzt haben Sie die andere Hälfte aus der Teilungsversteigerung hinzu erworben? Stellen Sie sich jetzt bitte nicht vor, dass Sie nun nur die Hälfte Ihres Gebots bezahlen müssten. Das hört sich zwar logisch an; denn Sie haben ja tatsächlich nur ein halbes Haus hinzu erworben. Die eine Hälfte war ja auch vorher schon Ihr Eigentum. So ist es aber leider vom Gesetz nicht geregelt. Sie sollen auch als Alteigentümer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen.

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