Als AlteigentĂŒmer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen

Als AlteigentĂŒmer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen

Sie haben Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert? Es hat Ihnen also auch vorher schon die HĂ€lfte gehört? Und jetzt haben Sie die andere HĂ€lfte aus der Teilungsversteigerung hinzu erworben? Stellen Sie sich jetzt bitte nicht vor, dass Sie nun nur die HĂ€lfte Ihres Gebots bezahlen mĂŒssten. Das hört sich zwar logisch an; denn Sie haben ja tatsĂ€chlich nur ein halbes Haus hinzu erworben. Die eine HĂ€lfte war ja auch vorher schon Ihr Eigentum. So ist es aber leider vom Gesetz nicht geregelt. Sie sollen auch als AlteigentĂŒmer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen.

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