Teilungsversteigerung vor der Ehescheidung

Teilungsversteigerungen kommen ja hĂ€ufig im Zusammenhang mit Ehescheidungen vor. Und hier besteht dann sehr oft die irrige Auffassung, die Teilungsversteigerung dĂŒrfe erst nach erfolgter Scheidung eingeleitet werden. Das ist jedoch unzutreffend. Es besteht zwar bei der Teilungsversteigerung vor der Ehescheidung ein gewisses Hindernis, dieses spielt jedoch in der Praxis meist keine Rolle. Außerdem gibt es Wege, dieses Hindernis zu umgehen. Damit ist die Teilungsversteigerung vor der Ehescheidung in fast allen FĂ€llen möglich.

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Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Wundern Sie sich bitte nicht, wenn das Gericht Ihnen in dem Anordnungsbeschluss schreibt, es sei die „Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft“ angeordnet worden. Und dies auch im Grundbuch so eingetragen wird. Gemeint ist nach wie vor die Teilungsversteigerung. Aber warum spricht das Gericht dann von „Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft“?

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