Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

Eine einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung ist unter gewissen UmstĂ€nden möglich. Das Gericht weist regelmĂ€ĂŸig im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung auf diese Möglichkeit hin, wenn es den Anordnungsbeschluss verschickt. Der Antrag auf einstweilige Einstellung muss allerdings binnen zwei Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses gestellt werden. Diese Frist kann nicht verlĂ€ngert werden. Es ist eine sogenannte „Notfrist“.

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