Die Teilungsversteigerung teilt nichts
Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung führt die Teilungsversteigerung nicht zu einer Teilung. Das Wort „Teilungsversteigerung“ mag die Vorstellung nahelegen, dass das Verfahren der Teilungsversteigerung eine Teilung bewirkt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Gericht teilt jedoch nicht den anfallenden Erlös zwischen den Alteigentümern auf. Also: Die Teilungsversteigerung teilt nichts.