Bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen

Bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen

Sie haben in der Teilungsversteigerung das Haus ersteigert, das Ihnen schon vorher zur Hälfte gehörte. Dabei ist als Teil der Versteigerungsbedingungen eine Grundschuld bestehen geblieben. Sie haben diese Grundschuld also als Schuldner übernommen. Nur waren Sie ja auch vorher schon Schuldner der Grundschuld – jedenfalls zur Hälfte haben Sie dafür dinglich gehaftet. Jetzt wollen Sie bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen. Nun wird es gedanklich kompliziert. In diesem Fall kennen sich auch viele Rechtsanwälte und Banken nicht wirklich aus.

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