Bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen

Bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen

Sie haben in der Teilungsversteigerung das Haus ersteigert, das Ihnen schon vorher zur HĂ€lfte gehörte. Dabei ist als Teil der Versteigerungsbedingungen eine Grundschuld bestehen geblieben. Sie haben diese Grundschuld also als Schuldner ĂŒbernommen. Nur waren Sie ja auch vorher schon Schuldner der Grundschuld – jedenfalls zur HĂ€lfte haben Sie dafĂŒr dinglich gehaftet. Jetzt wollen Sie bei der Teilungsversteigerung die eigene Grundschuld ablösen. Nun wird es gedanklich kompliziert. In diesem Fall kennen sich auch viele RechtsanwĂ€lte und Banken nicht wirklich aus.

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