Vorkaufsrecht bei der Teilungsversteigerung

Das Vorkaufsrecht bei der Teilungsversteigerung ist eines der komplizierteren Themen. Hierzu tauchen immer wieder Fragen auf. Ob, wie und wann das Vorkaufsrecht bei der Teilungsversteigerung ausgeübt werden kann, soll nachfolgend erläutert werden. Auch hier gibt wieder mehrere verschiedene Fälle zu unterscheiden.

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Nießbrauch bei der Teilungsversteigerung

Der Nießbrauch bei der Teilungsversteigerung macht das Versteigerungsverfahren etwas komplizierter. Es gibt dazu mehrere Fälle zu unterscheiden. Je nachdem, auf welchen Miteigentumsanteilen der Nießbrauch lastet, bleibt er bestehen oder bleibt nicht bestehen. Wenn er nicht bestehen bleibt, wird er aus dem Erlös abgefunden. Aber auch das geschieht auf unterschiedliche Weise. Das richtet sich auch wieder nach dem Anteil, auf welchem er lastet.

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Kosten der Teilungsversteigerung

Zu den Kosten der Teilungsversteigerung schwirren die wildesten Vorstellungen in den Köpfen herum. Dabei ist es nicht so schwierig. Die Kosten sollen nachfolgend dargestellt und erläutert werden. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Kosten der Teilungsversteigerung nicht höher sind als die Kosten eines freihändigen Verkaufs. Bei der Teilungsversteigerung entfallen ja die Notarkosten und die Maklerkosten.

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Minderanmeldung bei der Teilungsversteigerung

Im Rahmen der Teilungsversteigerung ist es in fast allen Fällen sinnvoll, eine Minderanmeldung der beteiligten Bank(en) zu erlangen. Das ist ein Verzicht der Bank auf die ihr ansonsten formal zufließenden dinglichen Zinsen. Diese Zinsen wird sie meist sowieso nicht behalten dürfen. Damit wird das geringste Gebot niedriger, was für Sie sinnvoll ist. (Siehe dazu auch „das geringste Gebot bei der Teilungsversteigerung“). Um die Minderanmeldung zu erhalten, muss man die beteiligte(n) Bank(en) darum bitten. Von selbst tun die Banken normalerweise nichts. Es liegt also im Ermessen der Bank, ob sie die Minderanmeldung erklären will. Manchmal weiß die Bank allerdings schlicht nicht, was das überhaupt ist. Manche Banken stellen sich damit auch etwas blöd an. Was ist dann zu tun?

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