Anmeldung zur Teilungsversteigerung

Anmeldung zur Teilungsversteigerung

Mit der Bestimmung des Versteigerungstermins werden die Beteiligten mit einem Standardtext darauf hingewiesen, im Wege der Anmeldung zur Teilungsversteigerung Ihre Rechte geltend zu machen, anderenfalls diese unberücksichtigt blieben oder einen Rangverlust erlitten. Dieser Text führt immer wieder zu Missverständnissen. Was kann man da überhaupt anmelden? Und welche Wirkung hat das? Mit der Anmeldung zur Teilungsversteigerung kann man nämlich nicht jeden Anspruch geltend machen.

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