Wenn ein Teilungsversteigerungsverfahren stattfindet, dann sind in den meisten Fällen auch eine oder mehrere Banken bei der Teilungsversteigerung daran beteiligt. Die Banken bei der Teilungsversteigerung sind zwar nicht die Initiatoren des Verfahrens, also keine Antragsteller. Sie sind jedoch insofern beteiligt, als meistens noch Grundschulden zugunsten der Banken bei der Teilungsversteigerung bestehen. Oder Sie benötigen eine Bank zur Finanzierung Ihres Gebots.
Sie sollten sich die Banken bei der Teilungsversteigerung auch keineswegs zum Feind machen. Es genügt, wenn Sie gegen die Gegenseite kämpfen müssen. Eine zweite Front können Sie dabei gar nicht gebrauchen. Halten Sie also zu den Banken am besten einen guten Draht. Die Bank sollte das Gefühl haben, mit Ihnen in einem Boot zu sitzen. Und sie sollte – ganz wichtig – um ihr Geld keine Angst haben zu müssen. Andererseits dürfen Sie aber von den Banken bei der Teilungsversteigerung nicht allzu viel Hilfe erwarten. Banken verstehen nämlich in der Regel von Teilungsversteigerungen gar nichts.