Gebot bei der Teilungsversteigerung nicht bezahlt
Bei einer Teilungsversteigerung besteht ein Risiko, welches bei einem freihändigen Verkauf nicht besteht. Bei einem freihändigen Verkauf würde nämlich der zwischengeschaltete Notar dieses Risiko ausschließen. Das Risiko besteht darin, dass der Ersteher das Gebot bei der Teilungsversteigerung nicht bezahlt.