Gutachten für die Teilungsversteigerung
Das Gericht beauftragt zur Ermittlung des Verkehrswerts einen Sachverständigen damit, ein Gutachten für die Teilungsversteigerung zu erstellen. Das kann durchaus zu einigen Unzuträglichkeiten führen. Wie verhält man sich in diesem Zusammenhang richtig? Muss man den Gutachter einlassen? Darf die gegnerische Partei bei der Besichtigung zugegen sein?