Eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert

Eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert – volles Gebot bezahlen

 Sie haben Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert? Und die Hälfte hat Ihnen schon vorher gehört?

Dann treten jetzt jede Menge gedankliche Probleme auf. Auch Banken und sogar Rechtsanwälte sehen die dann anstehenden Probleme oftmals nicht richtig.

Nachdem Sie Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert haben, und die Hälfte Ihnen ja schon vorher gehört hat, stellen Sie sich jetzt vielleicht vor, sie bräuchten nur die Hälfte Ihres Gebots zu bezahlen. Dem ist aber nicht so. Sie müssen das ganze Gebot bezahlen. Hört sich ungerecht an? Ja, ist es auch, aber das Gesetz sieht es so vor.

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