Internet bei der Teilungsversteigerung

Internet bei der Teilungsversteigerung 

Die Teilungsversteigerung ist ja wie bereits gesagt ein Rechtsgebiet, über welches weitgehend Unkenntnis herrscht. Wer jemals von einer Teilungsversteigerung betroffen ist, wird dies sicherlich allenfalls einmal im Leben sein. Dann weiß man naturgemäß zunächst gar nicht, was eine Teilungsversteigerung überhaupt und. Und man weiß nicht, wie diese abläuft, welche Risiken es dabei gibt und wie man sich darauf vorbereiten und dabei verhalten sollte. Das ist alles nur zu natürlich. Um sich dazu Informationen zu verschaffen, bietet es sich natürlich an, dabei das Internet bei der Teilungsversteigerung heranzuziehen. Es ist auch gar nicht verkehrt, das Internet bei der Teilungsversteigerung zu Rate zu ziehen. Aber man darf sich darauf nun auch nicht blindlings verlassen.

Internet bei der Teilungsversteigerung – ein guter Ratgeber?

 Das Internet ist sicherlich eine hervorragende Informationsquelle. Ich bin sehr beeindruckt von der Erfindung des Internets, die ja zu unseren Lebzeiten erfolgte. Ich denke, dass diese Erfindung die Menschheit einen gewaltigen Schritt vorangebracht hat – ähnlich wie die Erfindung des Buchdrucks. Das Internet stellt das Wissen der Menschheit auf Knopfdruck bereit. Aber ist das Internet bei der Teilungsversteigerung wirklich immer ein so guter Ratgeber?

Man muss bedenken, dass die Inhalte von Menschen in das Netz eingestellt werden. Und Menschen machen nun mal Fehler. Deshalb sind natürlich auch nicht aller Inhalte im Netz richtig. Die meisten sind es, aber eben nicht alle. Man kann sich also nicht hundertprozentig darauf verlassen, dass das Internet bei der Teilungsversteigerung in jedem Falle ein guter Ratgeber ist. Der Rat muss also nicht zwangsläufig immer richtig sein.

Internet bei der Teilungsversteigerung – bewusste Falschaussagen?

 Daneben muss man natürlich bedenken, dass Aussagen im Internet zum großen Teil auch getätigt werden, um Werbung zu betreiben. Werbung für ein Produkt oder Werbung für eine Leistung. Werbende Aussagen sind natürlich nicht ganz unvoreingenommen. Sie erheben nicht den Anspruch der absoluten Richtigkeit. Vielmehr werden sie getätigt in der Absicht, ein bestimmtes Produkt oder eine ganz bestimmte Leistung als besonders erstrebenswert darzustellen. Und in solchen Fällen ist das Internet bei der Teilungsversteigerung natürlich schon gar nicht mehr so besonders brauchbar als Ratgeber.

Ich denke hier insbesondere an Anwälte, welche im Internet von sich behaupten, über eine besondere Expertise im Bereich der Teilungsversteigerung zu verfügen. Diese Aussage kann ja durchaus richtig sein. Leider ist sie es jedoch nach meiner Erfahrung in den meisten Fällen nicht. Leider erlebe ich es immer wieder, dass selbst Anwälte, welche im Internet für Ihre besondere Erfahrung auf dem Gebiet der Teilungsversteigerung werben, in der Praxis dann jedoch die einfachsten Dinge nicht beherrschen.

Ich kann daher nur empfehlen, sich auf diese werbenden Aussagen nicht zu verlassen. Vielmehr sollte man auf Referenzen achten. Wer wirklich einen guten Job macht, wird Referenzen zufriedener Kunden /Mandanten vorweisen können.

Allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie im Netz unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert