Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung

Häufig erhalte ich Anrufe von Leuten, die schon von einem Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung betreut werden, aber noch mal eine zweite Meinung einholen möchten oder mit der Betreuung durch ihr Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung nicht so zufrieden sind. Meistens muss ich dann darum bitten, mir irgendwelche Unterlagen zukommen zu lassen, um die Sache zutreffend beurteilen zu können. Und ganz oft höre ich dann, diese Unterlagen lägen ihnen nicht vor, sondern das Anwaltsbüro habe diese. Das geht allerdings so überhaupt nicht! 

Wie sollte ein Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung arbeiten?

Ein vernünftig arbeitendes Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung hat wie folgt zu arbeiten:

Von jedem eingehenden oder ausgehenden Brief oder Dokument hat der Mandant sofort eine Kopie zu erhalten, vorzugsweise per E-Mail, also ohne Zeitverzug. Die Akte zu Hause bei dem Mandanten hat zu jeder Zeit das exakte Spiegelbild der Akte im Anwaltsbüro zu sein.

Wie sollte ein Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung nicht arbeiten?

Leider ist die Arbeitsweise in manch einem Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung jedoch eine ganz andere. Die Anwaltsgehilfin im Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung ist der Meinung, es wäre zunächst am wichtigsten, dass Ihr Chef, also der Anwalt informiert werde. Der Mandant ist nicht so wichtig, dieser wird sowieso für dumm angesehen. Der Mandant könne mit dieser Information sowieso nichts anfangen, da er sie gar nicht verstehen könne. Der Anwalt wird dann die Anwaltsgehilfin anweisen, dem Mandanten auch eine Kopie zukommen zu lassen. Sofern er es für erforderlich hält. Und sofern er es nicht vergisst.

Warum sollte ein Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung so nicht arbeiten?

Das ist jedoch eine Einstellung, welche von einer völlig unangebrachten Überheblichkeit zeugt. Also liebe Anwälte, liebe Anwaltsgehilfinnen im Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung, soweit Sie hier mitlesen: Nur weil Sie eine Ausbildung genossen haben, die Sie befähigt, auf einem begrenzten Fachgebiet ein weitergehendes Verständnis zu entwickeln, und nur weil Sie sich eine bestimmte Denkweise angeeignet haben (die mit dem wirklichen Leben nicht viel gemein hat), sind Sie noch keine besseren Menschen. Ihr Mandant kann bestimmt vieles, was Sie nicht können. Und nichts berechtigt Sie dazu, Ihrem Mandanten mit Verachtung zu begegnen.

Es mag ja sein, dass der Mandant manche Schriftstücke nicht sofort richtig von ihrem Sinngehalt her einordnen kann. Das liegt dann daran, dass diese in einer Sprache abgefasst sind, welche nicht unsere normale Alltagssprache ist. Dann ist es Ihre Aufgabe, ihm dabei zu helfen, indem Sie ihm die entsprechenden Erläuterungen geben. Nur dann sind Sie als Anwaltsbüro bei der Teilungsversteigerung für Ihren Mandanten wirklich hilfreich.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter

www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

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