Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit

 Wie Sie wissen, biete ich ja Beratung zur Teilungsversteigerung an. Und ich lebe in Cornwall, also ziemlich weit weg von Ihnen. Das macht aber nichts. Denn bei den heutigen vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten sind wir trotzdem immer ganz nah beieinander – per Internet, E-Mail, Telefon, Fax, Skype…. – bitte nicht per Schneckenpost.

Es muss sich dazu natürlich eine Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir einspielen. Denn ich agiere ja nicht für Sie. Ich vertrete Sie also nicht, sondern berate Sie nur. Ich erkläre Ihnen, wie so ein Teilungsversteigerungsverfahren abläuft. Und ich sage Ihnen, was Sie wann am besten tun sollten. Und ich entwerfe Briefe an das Gericht für Sie. Aber unterschreiben und abschicken müssen Sie die Briefe schon selbst.

Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, wie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir am ehesten gedeihlich gestaltet werden kann:

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Zeitunterschied

 In Amerika ist jeder daran gewöhnt, dass der Kontinent vier verschiedene Zeitzonen aufweist. In Europa denkt man daran gewöhnlich nicht so sehr. Aber wir haben eine Stunde Zeitunterschied. Ich bin normalerweise ab etwa 09:00 h in meinem Büro (homeoffice). Dann ist es aber bei Ihnen schon 10:00 h. Wenn Sie mich also um 07:30 h (ihrer Zeit) morgens anzurufen versuchen, dann werden Sie mich nicht erreichen. Mit diesem Zeitunterschied hatten die Engländer im Krieg ihre Probleme. Die Focke-Wulfs kamen immer so früh angeflogen. Da hatten die Spitfire-Piloten ihren Tee noch gar nicht ausgetrunken.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Telefontermine

 Mit zunehmender Häufigkeit erreichen mich E-Mails mit der Bitte, einen Telefontermin auszumachen, wann man mich anrufen dürfe und ich Zeit hätte. Ich möchte aber aus vielerlei Gründen keine Telefontermine ausmachen:

  • Ich telefoniere sehr viel.  Natürlich weiß ich auch nie, wann ein Telefonat eingehen wird. Wenn um 14:45 h ein Telefonat eingeht, dann weiß ich auch nicht vorher, wie lange es dauern wird. Soll ich dieses Telefonat dann um 15:00 h abbrechen, weil ich für 15:00 h einen Telefontermin ausgemacht habe? Das möchte ich nicht. Ich möchte aber auch nicht, dass Sie mich dann für unzuverlässig halten, weil ich den ausgemachten Termin nicht einhalten kann.
  • Ich weiß ja nie im Vorhinein, wie lange ein Telefonat dauern wird. Meistens beginnt ein Anrufer z.B. mit den Worten „ich hätte da mal eine kurze Frage“. Dann weiß ich schon, dass es nicht kurz sein wird. Ich antworte dann in der Regel, dass er bestimmt ganz viele Fragen haben werde. Und wenn es ein erstes Telefonat ist, dann zieht es sich leicht über eine Stunde oder auch länger hin. Ich weiß also nicht, wieviel Zeit ich für ein Telefonat einplanen sollte. Plane ich zu wenig ein, dann würde ich den nachfolgenden Termin nicht einhalten können, also unzuverlässig wirken. Plane ich zu viel ein, dann erzeuge ich Totzeit, was natürlich auch nicht in meinem Sinne ist. Also plane ich am liebsten gar keine Telefontermine ein. Planungen haben so Ihre Tücken. Tucholsky sagte dazu: „Ja mach nur einen Plan, und sei ein großes Licht, und mach noch einen zweiten Plan, gehen tun sie beide nicht.“
Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – bitte nicht nach Telefonterminen fragen
  • Ich bin üblicherweise zwischen 09:00h und 18:00h (10:00 h bis 19:00 h Ihrer Zeit) in meinem Büro – oftmals auch noch später am Abend, wenn es nötig ist. Zwischendurch erledige ich aber auch schon mal Einkäufe oder mache Gartenarbeiten. Und einmal täglich mache ich mit meiner Frau eine kleine ca. einstündige Wanderung am coastpath. Das geschieht aber zu unterschiedlichen – und nicht immer vorhersehbaren – Zeiten. Denn in Cornwall regnet es durchaus häufiger mal. Unsere Wanderung möchten wir aber natürlich lieber dann machen, wenn es nicht regnet. Daher möchte ich mich nicht darauf festnageln lassen, um 15:00 h für ein Telefonat verfügbar zu sein. Es könnte ja sein, dass es um 15:00 h gerade nicht regnet und wir dann unsere Wanderung machen möchten.
Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – keine Telefontermine
  • Ich weiß, Sie meinen Ihre Frage nach dem Telefontermin nur gut. Sie möchten höflich sein und mich nicht stören. Ein eingehendes Telefonat stört aber – immer. Das ist das Wesen eines Telefonats. Es lässt sich nicht verhindern. Man ist immer gerade dabei, etwas anderes zu tun, hat gerade einen Gedankenfaden, den man hinterher wieder aufnehmen muss. Ich bin noch in der Vor-E-Mail-Zeit groß geworden. Damals wäre niemand auf die Idee gekommen, zuerst einen Brief zu schreiben und anzufragen, ob ein Telefonat am nächsten Dienstag um 15:00 h passend wäre. Ich empfinde nach wie vor ein Telefonat als die am wenigsten formale Form der Kommunikation, und die E-Mail als die formalere. „Texts“ (SMS) halte ich für eine Kulturschande und nutze sie nicht.
  • Wenn man jemanden anzurufen versucht, dann gibt es drei Möglichkeiten: Man erreicht seinen Gesprächspartner sofort, oder es ist besetzt oder er ist nicht da. Die beiden letztgenannten Szenarien sind natürlich ein Risiko. Das ist mit jedem Telefonat verbunden. Dann muss man es eben später noch mal versuchen. Wenn Sie mich aber um einen Telefontermin bitten, dann versuchen Sie damit, dieses Risiko für sich auszuschalten und mir aufzubürden. Stattdessen habe ich dann das Problem am Hals, dass ich mich auf einen Termin habe festnageln lassen. Das möchte ich aber nicht. Es tut mir leid: das Risiko, dass besetzt ist oder ich gerade mal nicht am Platz bin, muss leider bei Ihnen verbleiben.

Bitte fragen Sie mich also nicht nach einem Telefontermin. Auch nicht: „Ich möchte Sie morgen um 15:00 h anrufen, passt Ihnen das?“. Meine Antwort wird immer sein: „Bitte probieren Sie es einfach.“ Ich bin normalerweise recht gut erreichbar. Aber ich kann und werde nicht versprechen, zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar zu sein.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Übermittlung von Dokumenten

 Die Briefe an das Gericht entwerfe ich Ihnen – als Ihr „Ghostwriter“. Aber in den Briefen steht natürlich Ihr Name und nicht meiner. Das Gericht sieht es also nicht, dass ich Ihr „Ghostwriter“ bin. Die Post des Gerichts geht also nach wie vor an Sie. Also müssen Sie mich informiert halten. Sie müssen mir also die Dokumente übermitteln – sofort. Es bietet sich an, das per Fax oder als E-Mail-Anhang zu machen.

Ich weiß, Faxe komme so langsam aus der Mode und werden durch E-Mails ersetzt. Aber für Gerichte und Grundbuchämter sind sie nach wie vor unverzichtbar, weil die Unterschrift mit übermittelt wird. E-Mails sind für Gerichte nicht brauchbar. Und Faxe haben den ganz großen Vorteil, dass Sie sofort automatisch eine Empfangsbestätigung erhalten.

Ansonsten ist der einfachste und schnellste Weg zur Übermittlung von Dokumenten der E-Mail-Anhang (bitte binden Sie das Dokument nicht in den E-Mail-Körper ein, sondern fügen es als Anhang bei).

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Problem scannen

Dazu muss das Dokument natürlich eingescannt werden. Das ist anscheinend manchmal ein Problem. Wenn ich z.B. darum bitte, mir doch den Grundbuchauszug einzuscannen und zu übermitteln, so mag dieser Grundbuchauszug vielleicht aus 12 oder 15 Seiten bestehen. Und dann passiert es mir häufiger, dass ich dann 12 oder 15 jpg-Dateien erhalte mit je einer eingescannten Seite und jeweils 3 MB. Dazu noch die Mitteilung, man habe das auf mehrere E-Mails aufteilen müssen, wegen des großen Speicherplatzbedarfs.

So stelle ich mir das natürlich nicht vor. Ich kann Ihnen hier natürlich jetzt keinen Kurs im Einscannen von Dokumenten anbieten. Aber Sie haben ja sicherlich ein Handbuch zu Ihrem Scanner, das Sie zu Rate ziehen können.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – papierlos arbeiten

Ich möchte in dem genannten Fall natürlich eine pdf-Datei erhalten, welche alle Seiten des Grundbuchauszugs in der richtigen Reihenfolge (und nicht auf dem Kopf stehend) enthält, so dass ich den Grundbuchauszug hintereinander weg am Bildschirm lesen kann. Ohne ständig eine weitere neue Datei öffnen zu müssen. Das kann Ihr Scanner – ganz bestimmt. Denn ich versuche, weitgehend papierlos zu arbeiten. Ich möchte also auch nicht 15 Dateien jede einzeln öffnen, jede einzeln drucken und anschließend die Seiten in die richtige Reihenfolge sortieren müssen.

Ich könnte natürlich die 15 jpg-Dateien alle der Reihe nach in eine Word-Datei kopieren und die Word-Datei in eine pdf-Datei umwandeln. Das können Sie aber auch selbst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht die Sekretariatsarbeiten für Sie übernehmen möchte bzw. kann. Ich habe keine Sekretärin, sondern bin Einzelkämpfer.

Und wir brauchen natürlich keine Fotoqualität, also keine 3 MB pro Seite. Es muss nur lesbar sein. Sie sollten also die Farbausgabe auf Grautöne umstellen (Grundbuchauszüge sind nicht farbig) und die Auflösung auf 150 dpi (dots per inch) einstellen. Das ist die Auflösung, die ein Fax hat. Die ist in der Regel ausreichend. Dann benötigen Sie ca. 100 KB pro Seite, für 15 Seiten also 1,5 MB, was sich bequem per E-Mail versenden lässt.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – keine Fotos, sondern Scans

Und bitte, bitte, schicken Sie mir keine Dokumente, die Sie mit der Kamera Ihres Telefons abfotografiert haben. Diese Fotos brauchen enorm viel Speicherplatz und sind trotzdem von miserabler Qualität. Auch wenn die App behauptet, sie würde einen Scanner ersetzen – das stimmt nicht. Die Seiten sind vollkommen grau und die Schrift ist dunkelgrau auf weniger dunklem grau. Das verbraucht beim Drucken sehr schnell die ganze Tonerkassette und ist sehr schwer bis überhaupt nicht lesbar. Einen Scanner bekommen Sie schon ab 50 € und er ist schnell und einfach angeschlossen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Dokumente bitte vollständig

 Und bitte übermitteln Sie mir Dokumente immer vollständig. Auch das Anschreiben des Gerichts, und auch die letzte Seite, die nur noch die Unterschrift des Rechtspflegers enthält. Ich möchte nämlich die Kontaktdaten des Gerichts, den Namen der Sachbearbeiterin aus dem Geschäftszimmer und den Namen des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin auch sehen. Ich kenne nämlich inzwischen sehr viele Rechtspfleger mit Namen und weiß, wie diese zu arbeiten pflegen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Grundbuchauszug vollständig

Und bitte übermitteln Sie mir Grundbuchauszüge immer vollständig. So ein Auszug könnte auch leere Seiten enthalten. Bitte sannen Sie die mit. Denn wenn Sie die weglassen, dann kann ich doch nicht wissen, dass sie leer sind. Und Grundbuchauszüge enthalten in der untersten Zeile das Datum des Ausdrucks und die Seitenzahl. Leider erlebe ich es häufig, dass diese unterste Zeile abgeschnitten wird. Bitte scannen Sie die auf jeden Fall mit. Sonst kann ich ja die Aktualität und Vollständigkeit des Auszug nicht überprüfen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – bitte immer Dokument selbst übermitteln

Und bitte schreiben Sie mir keine E-Mail, mit welcher Sie mir mitteilen, Sie hätten einen Brief des Gerichts bekommen, der Inhalt wäre dies und jenes. Bitte übermitteln Sie mir immer den Brief des Gerichts selbst und teilen mir nicht dessen Inhalt mit Ihren Worten mit. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass Sie die Bedeutung dieses Briefes nicht richtig erkannt haben – das ist bei Gerichtsbriefen oftmals nicht ganz einfach -, und mir dann das Wesentliche nicht mitteilen. Ich muss bitte unbedingt die Chance haben, diesen Brief des Gerichts selbst – aus erster Hand – zu lesen.

Allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung erhalten Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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