Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit

 Wie Sie wissen, biete ich ja Beratung zur Teilungsversteigerung an. Und ich lebe in Cornwall, also ziemlich weit weg von Ihnen. Das macht aber nichts. Denn bei den heutigen vielfĂ€ltigen Kommunikationsmöglichkeiten sind wir trotzdem immer ganz nah beieinander – per Internet, E-Mail, Telefon, Fax, Skype
. – bitte nicht per Schneckenpost.

Es muss sich dazu natĂŒrlich eine Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir einspielen. Denn ich agiere ja nicht fĂŒr Sie. Ich vertrete Sie also nicht, sondern berate Sie nur. Ich erklĂ€re Ihnen, wie so ein Teilungsversteigerungsverfahren ablĂ€uft. Und ich sage Ihnen, was Sie wann am besten tun sollten. Und ich entwerfe Briefe an das Gericht fĂŒr Sie. Aber unterschreiben und abschicken mĂŒssen Sie die Briefe schon selbst.

Nachfolgend möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, wie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir am ehesten gedeihlich gestaltet werden kann:

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Zeitunterschied

 In Amerika ist jeder daran gewöhnt, dass der Kontinent vier verschiedene Zeitzonen aufweist. In Europa denkt man daran gewöhnlich nicht so sehr. Aber wir haben eine Stunde Zeitunterschied. Ich bin normalerweise ab etwa 09:00 h in meinem BĂŒro (homeoffice). Dann ist es aber bei Ihnen schon 10:00 h. Wenn Sie mich also um 07:30 h (ihrer Zeit) morgens anzurufen versuchen, dann werden Sie mich nicht erreichen. Mit diesem Zeitunterschied hatten die EnglĂ€nder im Krieg ihre Probleme. Die Focke-Wulfs kamen immer so frĂŒh angeflogen. Da hatten die Spitfire-Piloten ihren Tee noch gar nicht ausgetrunken.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Telefontermine

 Mit zunehmender HĂ€ufigkeit erreichen mich E-Mails mit der Bitte, einen Telefontermin auszumachen, wann man mich anrufen dĂŒrfe und ich Zeit hĂ€tte. Ich möchte aber aus vielerlei GrĂŒnden keine Telefontermine ausmachen:

  • Ich telefoniere sehr viel.  NatĂŒrlich weiß ich auch nie, wann ein Telefonat eingehen wird. Wenn um 14:45 h ein Telefonat eingeht, dann weiß ich auch nicht vorher, wie lange es dauern wird. Soll ich dieses Telefonat dann um 15:00 h abbrechen, weil ich fĂŒr 15:00 h einen Telefontermin ausgemacht habe? Das möchte ich nicht. Ich möchte aber auch nicht, dass Sie mich dann fĂŒr unzuverlĂ€ssig halten, weil ich den ausgemachten Termin nicht einhalten kann.
  • Ich weiß ja nie im Vorhinein, wie lange ein Telefonat dauern wird. Meistens beginnt ein Anrufer z.B. mit den Worten „ich hĂ€tte da mal eine kurze Frage“. Dann weiß ich schon, dass es nicht kurz sein wird. Ich antworte dann in der Regel, dass er bestimmt ganz viele Fragen haben werde. Und wenn es ein erstes Telefonat ist, dann zieht es sich leicht ĂŒber eine Stunde oder auch lĂ€nger hin. Ich weiß also nicht, wieviel Zeit ich fĂŒr ein Telefonat einplanen sollte. Plane ich zu wenig ein, dann wĂŒrde ich den nachfolgenden Termin nicht einhalten können, also unzuverlĂ€ssig wirken. Plane ich zu viel ein, dann erzeuge ich Totzeit, was natĂŒrlich auch nicht in meinem Sinne ist. Also plane ich am liebsten gar keine Telefontermine ein. Planungen haben so Ihre TĂŒcken. Tucholsky sagte dazu: „Ja mach nur einen Plan, und sei ein großes Licht, und mach noch einen zweiten Plan, gehen tun sie beide nicht.“
Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – bitte nicht nach Telefonterminen fragen
  • Ich bin ĂŒblicherweise zwischen 09:00h und 18:00h (10:00 h bis 19:00 h Ihrer Zeit) in meinem BĂŒro – oftmals auch noch spĂ€ter am Abend, wenn es nötig ist. Zwischendurch erledige ich aber auch schon mal EinkĂ€ufe oder mache Gartenarbeiten. Und einmal tĂ€glich mache ich mit meiner Frau eine kleine ca. einstĂŒndige Wanderung am coastpath. Das geschieht aber zu unterschiedlichen – und nicht immer vorhersehbaren – Zeiten. Denn in Cornwall regnet es durchaus hĂ€ufiger mal. Unsere Wanderung möchten wir aber natĂŒrlich lieber dann machen, wenn es nicht regnet. Daher möchte ich mich nicht darauf festnageln lassen, um 15:00 h fĂŒr ein Telefonat verfĂŒgbar zu sein. Es könnte ja sein, dass es um 15:00 h gerade nicht regnet und wir dann unsere Wanderung machen möchten.
Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – keine Telefontermine
  • Ich weiß, Sie meinen Ihre Frage nach dem Telefontermin nur gut. Sie möchten höflich sein und mich nicht stören. Ein eingehendes Telefonat stört aber – immer. Das ist das Wesen eines Telefonats. Es lĂ€sst sich nicht verhindern. Man ist immer gerade dabei, etwas anderes zu tun, hat gerade einen Gedankenfaden, den man hinterher wieder aufnehmen muss. Ich bin noch in der Vor-E-Mail-Zeit groß geworden. Damals wĂ€re niemand auf die Idee gekommen, zuerst einen Brief zu schreiben und anzufragen, ob ein Telefonat am nĂ€chsten Dienstag um 15:00 h passend wĂ€re. Ich empfinde nach wie vor ein Telefonat als die am wenigsten formale Form der Kommunikation, und die E-Mail als die formalere. „Texts“ (SMS) halte ich fĂŒr eine Kulturschande und nutze sie nicht.
  • Wenn man jemanden anzurufen versucht, dann gibt es drei Möglichkeiten: Man erreicht seinen GesprĂ€chspartner sofort, oder es ist besetzt oder er ist nicht da. Die beiden letztgenannten Szenarien sind natĂŒrlich ein Risiko. Das ist mit jedem Telefonat verbunden. Dann muss man es eben spĂ€ter noch mal versuchen. Wenn Sie mich aber um einen Telefontermin bitten, dann versuchen Sie damit, dieses Risiko fĂŒr sich auszuschalten und mir aufzubĂŒrden. Stattdessen habe ich dann das Problem am Hals, dass ich mich auf einen Termin habe festnageln lassen. Das möchte ich aber nicht. Es tut mir leid: das Risiko, dass besetzt ist oder ich gerade mal nicht am Platz bin, muss leider bei Ihnen verbleiben.

Bitte fragen Sie mich also nicht nach einem Telefontermin. Auch nicht: „Ich möchte Sie morgen um 15:00 h anrufen, passt Ihnen das?“. Meine Antwort wird immer sein: „Bitte probieren Sie es einfach.“ Ich bin normalerweise recht gut erreichbar. Aber ich kann und werde nicht versprechen, zu einem bestimmten Zeitpunkt verfĂŒgbar zu sein.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Übermittlung von Dokumenten

 Die Briefe an das Gericht entwerfe ich Ihnen – als Ihr „Ghostwriter“. Aber in den Briefen steht natĂŒrlich Ihr Name und nicht meiner. Das Gericht sieht es also nicht, dass ich Ihr „Ghostwriter“ bin. Die Post des Gerichts geht also nach wie vor an Sie. Also mĂŒssen Sie mich informiert halten. Sie mĂŒssen mir also die Dokumente ĂŒbermitteln – sofort. Es bietet sich an, das per Fax oder als E-Mail-Anhang zu machen.

Ich weiß, Faxe komme so langsam aus der Mode und werden durch E-Mails ersetzt. Aber fĂŒr Gerichte und GrundbuchĂ€mter sind sie nach wie vor unverzichtbar, weil die Unterschrift mit ĂŒbermittelt wird. E-Mails sind fĂŒr Gerichte nicht brauchbar. Und Faxe haben den ganz großen Vorteil, dass Sie sofort automatisch eine EmpfangsbestĂ€tigung erhalten.

Ansonsten ist der einfachste und schnellste Weg zur Übermittlung von Dokumenten der E-Mail-Anhang (bitte binden Sie das Dokument nicht in den E-Mail-Körper ein, sondern fĂŒgen es als Anhang bei).

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Problem scannen

Dazu muss das Dokument natĂŒrlich eingescannt werden. Das ist anscheinend manchmal ein Problem. Wenn ich z.B. darum bitte, mir doch den Grundbuchauszug einzuscannen und zu ĂŒbermitteln, so mag dieser Grundbuchauszug vielleicht aus 12 oder 15 Seiten bestehen. Und dann passiert es mir hĂ€ufiger, dass ich dann 12 oder 15 jpg-Dateien erhalte mit je einer eingescannten Seite und jeweils 3 MB. Dazu noch die Mitteilung, man habe das auf mehrere E-Mails aufteilen mĂŒssen, wegen des großen Speicherplatzbedarfs.

So stelle ich mir das natĂŒrlich nicht vor. Ich kann Ihnen hier natĂŒrlich jetzt keinen Kurs im Einscannen von Dokumenten anbieten. Aber Sie haben ja sicherlich ein Handbuch zu Ihrem Scanner, das Sie zu Rate ziehen können.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – papierlos arbeiten

Ich möchte in dem genannten Fall natĂŒrlich eine pdf-Datei erhalten, welche alle Seiten des Grundbuchauszugs in der richtigen Reihenfolge (und nicht auf dem Kopf stehend) enthĂ€lt, so dass ich den Grundbuchauszug hintereinander weg am Bildschirm lesen kann. Ohne stĂ€ndig eine weitere neue Datei öffnen zu mĂŒssen. Das kann Ihr Scanner – ganz bestimmt. Denn ich versuche, weitgehend papierlos zu arbeiten. Ich möchte also auch nicht 15 Dateien jede einzeln öffnen, jede einzeln drucken und anschließend die Seiten in die richtige Reihenfolge sortieren mĂŒssen.

Ich könnte natĂŒrlich die 15 jpg-Dateien alle der Reihe nach in eine Word-Datei kopieren und die Word-Datei in eine pdf-Datei umwandeln. Das können Sie aber auch selbst. Bitte haben Sie VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass ich nicht die Sekretariatsarbeiten fĂŒr Sie ĂŒbernehmen möchte bzw. kann. Ich habe keine SekretĂ€rin, sondern bin EinzelkĂ€mpfer.

Und wir brauchen natĂŒrlich keine FotoqualitĂ€t, also keine 3 MB pro Seite. Es muss nur lesbar sein. Sie sollten also die Farbausgabe auf Grautöne umstellen (GrundbuchauszĂŒge sind nicht farbig) und die Auflösung auf 150 dpi (dots per inch) einstellen. Das ist die Auflösung, die ein Fax hat. Die ist in der Regel ausreichend. Dann benötigen Sie ca. 100 KB pro Seite, fĂŒr 15 Seiten also 1,5 MB, was sich bequem per E-Mail versenden lĂ€sst.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – keine Fotos, sondern Scans

Und bitte, bitte, schicken Sie mir keine Dokumente, die Sie mit der Kamera Ihres Telefons abfotografiert haben. Diese Fotos brauchen enorm viel Speicherplatz und sind trotzdem von miserabler QualitĂ€t. Auch wenn die App behauptet, sie wĂŒrde einen Scanner ersetzen – das stimmt nicht. Die Seiten sind vollkommen grau und die Schrift ist dunkelgrau auf weniger dunklem grau. Das verbraucht beim Drucken sehr schnell die ganze Tonerkassette und ist sehr schwer bis ĂŒberhaupt nicht lesbar. Einen Scanner bekommen Sie schon ab 50 € und er ist schnell und einfach angeschlossen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Dokumente bitte vollstĂ€ndig

 Und bitte ĂŒbermitteln Sie mir Dokumente immer vollstĂ€ndig. Auch das Anschreiben des Gerichts, und auch die letzte Seite, die nur noch die Unterschrift des Rechtspflegers enthĂ€lt. Ich möchte nĂ€mlich die Kontaktdaten des Gerichts, den Namen der Sachbearbeiterin aus dem GeschĂ€ftszimmer und den Namen des Rechtspflegers oder der Rechtspflegerin auch sehen. Ich kenne nĂ€mlich inzwischen sehr viele Rechtspfleger mit Namen und weiß, wie diese zu arbeiten pflegen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – Grundbuchauszug vollstĂ€ndig

Und bitte ĂŒbermitteln Sie mir GrundbuchauszĂŒge immer vollstĂ€ndig. So ein Auszug könnte auch leere Seiten enthalten. Bitte sannen Sie die mit. Denn wenn Sie die weglassen, dann kann ich doch nicht wissen, dass sie leer sind. Und GrundbuchauszĂŒge enthalten in der untersten Zeile das Datum des Ausdrucks und die Seitenzahl. Leider erlebe ich es hĂ€ufig, dass diese unterste Zeile abgeschnitten wird. Bitte scannen Sie die auf jeden Fall mit. Sonst kann ich ja die AktualitĂ€t und VollstĂ€ndigkeit des Auszug nicht ĂŒberprĂŒfen.

Teilungsversteigerung Beratung, Zusammenarbeit – bitte immer Dokument selbst ĂŒbermitteln

Und bitte schreiben Sie mir keine E-Mail, mit welcher Sie mir mitteilen, Sie hĂ€tten einen Brief des Gerichts bekommen, der Inhalt wĂ€re dies und jenes. Bitte ĂŒbermitteln Sie mir immer den Brief des Gerichts selbst und teilen mir nicht dessen Inhalt mit Ihren Worten mit. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass Sie die Bedeutung dieses Briefes nicht richtig erkannt haben – das ist bei Gerichtsbriefen oftmals nicht ganz einfach -, und mir dann das Wesentliche nicht mitteilen. Ich muss bitte unbedingt die Chance haben, diesen Brief des Gerichts selbst – aus erster Hand – zu lesen.

Allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung erhalten Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele GrĂŒĂŸe

Ihr Klaus Dreyer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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