Teilungsversteigerungen kommen ja häufig im Zusammenhang mit Ehescheidungen vor. Und hier besteht dann sehr oft die irrige Auffassung, die Teilungsversteigerung dürfe erst nach erfolgter Scheidung eingeleitet werden. Das ist jedoch unzutreffend. Es besteht zwar bei der Teilungsversteigerung vor der Ehescheidung ein gewisses Hindernis, dieses spielt jedoch in der Praxis meist keine Rolle. Außerdem gibt es Wege, dieses Hindernis zu umgehen. Damit ist die Teilungsversteigerung vor der Ehescheidung in fast allen Fällen möglich.
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