Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung
Die Bank muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Leider begreifen das manche Banken nicht. Dann bekommen Sie leider ein Problem. Dann leisten Sie nämlich die Zahlung auf die übernommene Grundschuld, die Bank will Sie aber trotzdem nicht aus der Haftung aus dem Darlehnsvertrag entlassen. Hier erkläre ich, was Sie dann tun sollten.
Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – das Problem
Sie haben Ihr Haus ersteigert – herzlichen Glückwunsch. Dabei haben Sie eine Grundschuld als bestehen bleibendes Recht übernommen. Die möchten Sie natürlich möglichst bald durch Zahlung ablösen. Denn es laufen ja seit dem Zuschlag die hohen Grundschuldzinsen gegen Sie. Je länger Sie mit der Ablösung warten, um so mehr werden Sie also zu bezahlen haben. Sie zahlen also die Grundschuld an die Bank.
Gleichzeitig sind Sie aber in Ihrer Funktion als Alteigentümer auch noch Darlehensnehmer des Darlehens, welches durch diese Grundschuld besichert wurde. Die Darlehensnehmer stehen natürlich immer noch in der Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag. Denn der Darlehensvertrag ist ja durch die Versteigerung nicht etwa aufgelöst worden. Die Bank teilt Ihnen also mit, dass der Darlehnsvertrag fortbesteht. Denn das ist ja auch so richtig.
Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – Fehler der Bank
Nun stellen Sie sich aber natürlich vor, das Darlehen werde durch Ihre Zahlung auf die Grundschuld zurückgeführt. Die Bank solle also das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Dadurch sollten Sie ja schließlich dann von Ihrer Darlehensschuld befreit werden. Aber die Bank teilt Ihnen mit, sie könne die Zahlung auf die Grundschuld nur dann mit dem Darlehen verrechnen, wenn beide Darlehensnehmer dem zustimmten. Der andere Darlehensnehmer ist aber auf Krawall gebürstet. Er hat ja gerade sein Haus verloren. Also stimmt er keiner Regelung zu, und sei sie noch so sinnvoll, auch für ihn selbst. Denn auch er würde ja dadurch von seiner Darlehensschuld befreit werden.
Und nun?
Die Aussage der Bank ist falsch. Die Bank muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Darlehensnehmer. Die Bank ist dazu verpflichtet, die Zahlung auf die Grundschuld als Sondertilgung des Darlehns zu verbuchen. Damit sind die Darlehensnehmer dann von ihrer Darlehnsschuld entschuldet. Das ist ja auch vernünftig. Schließlich haben die Darlehensnehmer als Alteigentümer dafür ihr Haus hergegeben. Dann wäre es doch etwas widersinnig, wenn die Bank sie trotzdem noch aus dem Darlehensvertrag in Anspruch nähme.
Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – wie ist es richtig?
Leider begegne ich dieser unrichtigen Vorstellung bei Banken immer wieder. Es gibt aber dazu ein BGH-Urteil vom 04.02.2011 (V ZR 132/10). Dort heißt es im Leitsatz:
Will der Ersteher des Grundstücks eine in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld ablösen, ist der Grundschuldgläubiger auf Grund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem persönlichen Schuldner zur Verwertung der Grundschuld in der Weise verpflichtet, dass dieser von der persönlichen Schuld vollständig befreit wird.
Eindeutiger geht es wohl kaum.
Wenn Ihnen Ihre Bank also Ihnen solchen Unsinn erzählen sollte (das tun Banken leider gern, wenn der Tag lang ist), dann sagen Sie ihr einen schönen Gruß von mir und hauen ihr das BGH-Urteil um die Ohren. Dann wird sie es wohl einsehen: Sie muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung.
Weitere allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter: www.teilungsversteigerung.net
Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer
Lieber Herr Dreyer,
dass die Bank das Darlehen aus der Zahlung auf die Grundschuld tilgen muss, leuchtet mir ein. Wenn nur ein halbes Haus (mit Grundstück) durch Eigentümer A gegen Eigentümer B zwangsversteigert wurde und hierbei die volle Grundschuld angesetzt wurde, könnte man ja davon ausgehen, dass der noch offene Kredit auch vollständig vom Zuschlagsgebot durch die Bank bedient wird, obwohl beide Eigentümer A und B die Kreditnehmer sind (ist ja der Bank egal). Wenn aber der Kredit auf beide Eigentümer lief und das Gebot auf die Hälfte des Hauses von B erfolgte, ist dann B gegenüber A nicht auch ausgleichsberechtigt nach dem BGB (Innenausgleich)? Schließlich hätte dann B mit seinem Erlös einen Gesamtkredit abgelöst und A hätte durch die Zwangsversteigerung gegen B profitiert, obwohl die Haushälfte von A gar nicht zur Debatte stand.
Und noch weiter gedacht: Könnte es einen Innenausgleich geben, wenn A die Zwangsversteigerung gegen B betrieben hat und A auch den Zuschlag erhalten hat? Dann wäre der Zuschlag von B durch die Zahlung von A für das halbe Haus ja verwendet worden, um auch den Kredit von A selbst abzulösen…? A hat hier zwei Rollen: Kreditnehmer und Höchstbietender, ändert das etwas für einen Innenausgleich, sofern er überhaupt besteht? Sorry für die vielen Fragen, aber ich finde bislang keine kompetentere Seite oder Stelle für meine Fragen….
Vielen Dank, Marlene
Liebe Marlene,
dass die Bank das Darlehen aus der Zahlung auf die Grundschuld tilgen muss, leuchtet mir ein. Wenn nur ein halbes Haus (mit Grundstück) durch Eigentümer A gegen Eigentümer B zwangsversteigert wurde und hierbei die volle Grundschuld angesetzt wurde, könnte man ja davon ausgehen, dass der noch offene Kredit auch vollständig vom Zuschlagsgebot durch die Bank bedient wird, obwohl beide Eigentümer A und B die Kreditnehmer sind (ist ja der Bank egal).
Ja, das ist richtig. Wenn der Erlös für das halbe Haus ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen, dann geschieht das auch.
Wenn aber der Kredit auf beide Eigentümer lief und das Gebot auf die Hälfte des Hauses von B erfolgte, ist dann B gegenüber A nicht auch ausgleichsberechtigt nach dem BGB (Innenausgleich)? Schließlich hätte dann B mit seinem Erlös einen Gesamtkredit abgelöst und A hätte durch die Zwangsversteigerung gegen B profitiert, obwohl die Haushälfte von A gar nicht zur Debatte stand.
Auch das ist richtig. Diese Frage hatte ich Ihnen aber schon zu Ihrem anderen Kommentar beantwortet.
Und noch weiter gedacht: Könnte es einen Innenausgleich geben, wenn A die Zwangsversteigerung gegen B betrieben hat und A auch den Zuschlag erhalten hat? Dann wäre der Zuschlag von B durch die Zahlung von A für das halbe Haus ja verwendet worden, um auch den Kredit von A selbst abzulösen…? A hat hier zwei Rollen: Kreditnehmer und Höchstbietender, ändert das etwas für einen Innenausgleich, sofern er überhaupt besteht?
Nein, das ändert nichts. A hat die Zahlung auf sein Gebot ja nicht geleistet, um damit das Darlehen abzulösen, sondern um damit das Eigentum an einem halben Haus zu erwerben.
Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer