Notar bei der Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung steht an. Dann ist es oftmals sinnvoll, noch gewisse Maßnahmen zur für Sie günstigen Gestaltung des Grundbuchstands vorzunehmen. Auf diese Art lässt sich nämlich oftmals das Verfahren für Sie optimieren. Bewilligungen und Anträge an das Grundbuchamt sind jedoch gemäß § 29 Grundbuchordnung (GBO) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. D.h. Sie benötigen einen Notar bei der Teilungsversteigerung. Und hier fängt leider nur allzu häufig das Elend an.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Notar bei der Teilungsversteigerung

Natürlich gibt es wie bei jedem Berufsstand sehr unterschiedliche Exemplare dieser Zunft. Es gibt in der Tat sehr gute Notare. Nur leider ist die Erfahrung oftmals anders. Nämlich dann, wenn ein Notar bei der Teilungsversteigerung sich dumm und arrogant zugleich angestellt hat. Das ist natürlich eine ungute Kombination.

Ein Notar bei der Teilungsversteigerung hat nämlich in der Regel von dem Versteigerungsverfahren nur sehr wenig bis gar keine Ahnung. Das ist nicht anders als bei Anwälten.  Das will ich ihm auch gar nicht vorwerfen. Teilungsversteigerungen kommen im Leben eines Notars nicht so sehr häufig vor. Dann hat er damit natürlich keine Erfahrung. Es ist ihm aber schon vorzuwerfen, wenn er dann gleichzeitig dummdreist daherredet und seinem Klienten erklären will, was er selber nicht wirklich weiß.

Rolle des Notars bei der Teilungsversteigerung

Notare genießen nämlich sehr zu Unrecht ein hohes Ansehen. Denn eigentlich ist ein Notar – in des Wortes ureigenster Bedeutung (lateinisch notare = notieren) – nichts Anderes als ein Schreiberling. Er hat nämlich das aufzuschreiben, was man ihm aufträgt, dass er es aufschreiben solle. Und dann soll er die Richtigkeit seiner „Notiz“ mit seinem Dienstsiegel bestätigen. Das stammt noch aus der Zeit, als die Menschen im allgemeinen des Lesens und Schreibens noch nicht so mächtig waren.

Wenn Sie sich das vor Augen halten – der Notar bei der Teilungsversteigerung ist Ihr Erfüllungsgehilfe – dann wird deutlich, wie das Verhältnis zwischen Notar und dessen Auftraggeber eigentlich ist: Der Notar hat das aufzuschreiben, was man ihm sagt. Er kann sich auch nicht weigern, das zu tun (es sei denn, er machte sich damit einer Straftat schuldig).

Wenn Notare sich also heutzutage sehr „aufzuplustern“ pflegen, und sagen, dies ginge nicht und jenes ginge nicht, dann ist das die pure Überheblichkeit und Sie könnten ihm sagen: „Sie schreiben jetzt das auf, was ich Ihnen befehle, basta!“. In der Praxis tut man das dann natürlich doch nicht (obwohl man die Notare durchaus mal in ihre Schranken weisen sollte), sondern geht einfach zu einem anderen Notar.

Dem Notar bei der Teilungsversteigerung selbstbewusst entgegen treten

Denken Sie z.B. einfach mal an Karl den Großen. Der konnte auch nicht lesen und schreiben. Aber Sie glauben doch nicht im Ernst, dass er sich von seinen Notaren hat sagen lassen, was er schreiben dürfe und was nicht? Sehen Sie, und genauso ist das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Notar. Wenn Sie sich gedanklich in der Rolle Karls des Großen sehen, dann haben Sie die richtige Einstellung zu Ihrem Notar.

Also bitte nicht vor dem Notar bei der Teilungsversteigerung kuschen, sondern ihm selbstbewusst entgegen treten.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

Ein Gedanke zu „Notar bei der Teilungsversteigerung“

  1. Ich freue mich, diesen Artikel über Notare gefunden zu haben. Mein Vater versucht gerade, einen Notar zu finden. Ich werde diesen Artikel mit ihm teilen, damit er mehr darüber erfahren kann, was Notare tun und wie man ihm helfen kann.

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