Teilungsversteigerung angedroht

Teilungsversteigerung angedroht?

Die Gegenseite hat Ihnen eine Teilungsversteigerung angedroht? Lassen Sie sich dadurch bitte nicht einschüchtern. Eine Teilungsversteigerung ist als Drohkulisse nicht geeignet. Bei einer Teilungsversteigerung geschieht Ihnen nichts wirklich Böses. Sie brauchen also vor der Teilungsversteigerung keine Angst zu haben. Bange machen gilt nicht.

Teilungsversteigerung angedroht, um Druck auszuüben

Die Gegenseite hat Ihnen ein Angebot gemacht. Sie will Ihnen Ihre Haushälfte abkaufen. Dazu hat sie auch einen Preis genannt, den sie zu zahlen bereit ist. Dieser Preis erscheint Ihnen aber viel zu gering. Sie sind also nicht bereit, auf dieses Angebot einzugehen. Nun versucht die Gegenseite, Druck auf Sie auszuüben. Sie hat die Teilungsversteigerung angedroht. Das geht also nach dem Motto: „Wenn Du nicht so spurst, wie ich es will, dann hole ich den ganz großen Knüppel aus dem Sack. Dann mache ich nämlich eine Teilungsversteigerung. Dann wirst Du schon sehen, was Du davon hast.“

Damit ist zwar die Teilungsversteigerung angedroht. Sie sollten sich aber dadurch nicht beeindrucken lassen. Soll die Gegenseite doch ruhig ihre Teilungsversteigerung durchziehen. Es wird dann nämlich vermutlich die Gegenseite sein, die „schon sehen wird“, und nicht Sie. Sie wären ja durchaus zu einer Einigung bereit gewesen. Sie wären auch bereit gewesen, Ihre Haushälfte an die Gegenseite zu verkaufen, oder an wen auch immer. Denn Sie wohnen eh nicht mehr in dem Haus, sondern haben Ihren Lebensmittelpunkt inzwischen anderswo. Aber Sie wollen doch nicht zu dem lächerlich geringen Peis verkaufen, den die Gegenseite Ihnen hat aufoktroyieren wollen.

Teilungsversteigerung angedroht – selbst hereingefallen

Dann hat die Gegenseite Ihnen zwar die Teilungsversteigerung angedroht, hat sich aber damit selbst ins Knie geschossen. Denn bei der Teilungsversteigerung werden derzeit durchaus recht hohe Erlöse erzielt. Die Vorstellung, dass man bei der Versteigerung ein Schnäppchen machen könne, ist schon seit längerem überholt. Genau gesagt, seit wir die Eurokrise haben, die ja nach wie vor existiert, auch wenn sie mit viel Geld zugekleistert wird. Und seit Mario Draghi die Zinsen auf unter Null gedrückt hat.

Teilungsversteigerung angedroht – man versucht, Sie zu nötigen

Oder Sie wohnen noch in dem Haus und würden dort auch ganz gern bleiben. Die Gegenseite ist auch bereit, Ihnen deren Haushälfte zu verkaufen. Aber sie verlangt dafür einen derart exorbitant hohen Preis, dass es total jenseits von Gut und Böse ist. Sie sind natürlich nicht bereit, diesen total überhöhten Preis zu zahlen. Die Gegenseite hat die Teilungsversteigerung angedroht. Man versucht also, Sie zu nötigen. Auch dann sollten Sie sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Soll doch die Gegenseite die angedrohte Teilungsversteigerung machen. Im Rahmen der Versteigerung ergibt sich in jedem Fall ein fairer Preis. Bei der Versteigerung wird ja definitionsgemäß immer der Verkehrswert erzielt. Denn der Verkehrswert ist ja das, was jemand dafür zu zahlen bereit ist.

Auch dann hat die Gegenseite zwar die Teilungsversteigerung angedroht, hat aber damit nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Denn es wurde ja sicherlich nicht der exorbitant hohe Preis erzielt, den die Gegenseite sich vorgestellt hatte.

Teilungsversteigerung angedroht – das darf keinen Erfolg haben.

In diesem letzteren Fall kann es zwar passieren, dass jemand mehr bietet, also Sie es wollen oder können. Dann verlieren Sie zwar das Haus, bekommen aber dafür einen Batzen Geld (und sind Ihre Schulden los). Ein Vermögensschaden entsteht Ihnen dadurch also nicht. Denn statt des Hauses haben Sie jetzt eine entsprechende Menge an Geld. Davon können Sie sich ein anderes Haus kaufen, was vielleicht sogar schöner ist als das alte. Damit ist dann zwar ein Umzug verbunden. Aber ein Umzug ist ja kein Beinbruch. Die Vorstellung, dass man mit der Anschaffung eines Hauses so sesshaft geworden wäre, dass ein Umzug schlicht undenkbar wäre, dass man aus dem Haus vielmehr mit den Füßen zuerst hinausgetragen werden solle, existiert sowieso nur in Deutschland. In anderen Ländern wird ein Haus als ein ganz normales Wirtschaftsgut betrachtet, welches man je nach Bedarf kauft und wieder verkauft.

Dann hat auch in diesem Fall die Gegenseite zwar die Teilungsversteigerung angedroht, hat aber wiederum mit Zitronen gehandelt, wenn Sie nur bereit sind, das ganz normale Lebensrisiko hinzunehmen, notfalls auch mal umziehen zu müssen.

Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer

P.S.: Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie wie gewohnt unter http://www.teilungsversteigerung.net.

Übrigens: Sie haben vielleicht gesehen, dass ich Ihnen dazu verhelfen kann, dass Sie nur die Hälfte ihres Gebots bezahlen müssen.

5 Gedanken zu „Teilungsversteigerung angedroht“

    1. Sehr geehrter Herr Dreyer, wie kann ich nur die Hälfte des Gebotes und die Hälfte der eingetragenen Rechte bezahlen?

      Sehr geehrte Frau Krüger,
      die eingetragenen Rechte müssen Sie in jedem Fall in voller Höhe bezahlen. Hinsichtlich des über das geringste Gebot hinausgehenden Teils Ihres Bargebots (der an das Gericht zu zahlende Teil) kann ich Ihnen dazu verhelfen, dass Sie davon nur die Hälfte bezahlen müssen (wenn Sie einen ideellen Bruchteil von ½ haben). Dazu müssten Sie bei mir die Option 5 buchen. Melden Sie sich dazu gern mal per Mail oder telefonisch bei mir.
      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

  1. Der Beitrag beschreibt die vergangene Zeit des billigen Geldes. Wie schaut es aktuell aus? Liegen aktuelle Gebote tendenziell über oder unter dem Verkehrswert?

    1. Sehr geehrter Herr Hilbig,
      derzeit bröckeln die Immobilienpreise gerade wegen der wirtschaftlichen Lage und der steigenden Darlehenszinsen. In Düsseldorf habe ich erlebt, dass nur 90% des Verkehrswerts geboten wurden, In Hamburg wurde sogar die 7/10-Grenze in einem Fall nicht erreicht. Ansonsten wird aber immer noch recht hoch geboten. Die Vorhersage ist aber derzeit recht schwierig wegen der Umbruchphase.

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

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