RĂŒckgewĂ€hrsrecht, was ist das?

Die Grundschuld (siehe dort) ist also ein Pfandrecht an dem GrundstĂŒck. Sie gibt der Bank eine Sicherheit. Sie ist eine eigenstĂ€ndige – zweite – Schuld. Diese Sicherheit benötigt die Bank solange, wie das Darlehen noch nicht zurĂŒckgezahlt ist. Doch was passiert, wenn das Darlehen getilgt ist? Dann schuldet man doch der Bank nichts mehr. Dann braucht die Bank doch auch die Sicherheit nicht mehr. Die Bank kann ja keine Sicherheiten verlangen, wenn sie derer gar nicht mehr bedarf. Aber die Grundschuld – als zweite Schuld – besteht doch dann immer noch. Was geschieht dann mit der Grundschuld? Man kann dann von der Bank verlangen, dass diese die Grundschuld zurĂŒckgibt. Man sprich dabei von „zurĂŒckgewĂ€hren“. Das ist das sogenannte RĂŒckgewĂ€hrsrecht. Aber wie genau geht das vonstatten?

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Was ist eine Grundschuld?

In einem anfĂ€nglichen Telefonat mit einem Ratsuchenden ist eine meiner ersten Fragen immer die nach dem Grundbuchinhalt. Das Grundbuch ist nĂ€mlich sehr wichtig. Ohne dessen Inhalt zu kennen, kann ich kaum eine Auskunft geben. Auf meine Frage höre ich hĂ€ufig, es wĂ€re alles schuldenfrei. Dann bitte ich darum, mir den Grundbuchauszug zu ĂŒbermitteln. Und oft stelle ich dann fest, dass das Grundbuch mit Grundschulden bis zur Halskrause vollgeknallt ist. Dann frage ich zurĂŒck: „Sie haben mir doch gesagt, das Haus wĂ€re schuldenfrei?“ Als Antwort höre ich dann meistens, diese Grundschulden spielten keine Rolle mehr. Sie wĂ€ren schon vor 50 Jahren von den Großeltern bezahlt worden. Das stimmt jedoch nicht. Sondern das ist ein MissverstĂ€ndnis. Viele Menschen wissen nĂ€mlich gar nicht, was eine Grundschuld ĂŒberhaupt ist. Also was ist eine Grundschuld?

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

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Bestehen bleibende Rechte in der Teilungsversteigerung

Bei der Teilungsversteigerung einer Immobilie geht es ganz anders zu als bei einem freihĂ€ndigen Verkauf. Das fĂŒhrt oftmals zu gedanklichen Schwierigkeiten. Aus der Teilungsversteigerung erwerben Sie nĂ€mlich kein lastenfreies Haus. Das ist ungewohnt. Vielmehr ĂŒbernehmen Sie bestehen bleibende Rechte in der Teilungsversteigerung.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

Das legen die Versteigerungsbedingungen so fest. Diese Rechte werden Sie hinterher ablösen mĂŒssen, und zwar durch Zahlung. Sie werden also neben dem Gebot noch mehr zahlen mĂŒssen. Das gilt es zu bedenken. Sonst bezahlen Sie am Ende mehr als Sie es sich vorgestellt haben.

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Notar bei der Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung steht an. Dann ist es oftmals sinnvoll, noch gewisse Maßnahmen zur fĂŒr Sie gĂŒnstigen Gestaltung des Grundbuchstands vorzunehmen. Auf diese Art lĂ€sst sich nĂ€mlich oftmals das Verfahren fĂŒr Sie optimieren. Bewilligungen und AntrĂ€ge an das Grundbuchamt sind jedoch gemĂ€ĂŸ § 29 Grundbuchordnung (GBO) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachzuweisen. D.h. Sie benötigen einen Notar bei der Teilungsversteigerung. Und hier fĂ€ngt leider nur allzu hĂ€ufig das Elend an.

Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

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Gesamtschuldnerausgleich bei der Teilungsversteigerung

Der Gesamtschuldnerausgleich bei der Teilungsversteigerung spielt bei der folgenden Konstellation eine Rolle: Zwei oder mehr Partner sind gemeinsam EigentĂŒmer eines Hauses. Sie bilden also eine EigentĂŒmergemeinschaft. Jetzt will einer der MiteigentĂŒmer die Gemeinschaft auflösen. Er hat die Teilungsversteigerung beantragt oder hat vor, es zu tun. Meistens ist dann einer der Partner bereits ausgezogen. Der andere bewohnt also das Haus allein. Bei einem Telefonat wird mir dann oft berichtet, der noch wohnende Partner bezahle auch alle Kosten und Lasten des Hauses. DafĂŒr wohne er ja dort. So hat man sich geeinigt. Oder man hat es stillschweigend so praktiziert. Das hört sich ja auch ganz logisch an. Trotzdem ist es so nicht ganz richtig.

Weitergehende Informationen zur Teiungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.

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NutzungsentschÀdigung bei der Teilungsversteigerung

Schon im Vorfeld einer Teilungsversteigerung ist oftmals einer der Partner ausgezogen. Dann bewohnt der andere das gemeinsame Haus nur noch allein. Es nutzt also nur noch der eine Partner das Haus und der andere nicht. Dann stellt sich der nicht nutzende Partner hÀufig vor, dass er eine NutzungsentschÀdigung bei der Teilungsversteigerung von dem allein nutzenden Partner verlangen könne. Das hÀngt jedoch sehr von den UmstÀnden im Einzelnen ab.

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Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft

Die Teilungsversteigerung ist ja dazu geschaffen, eine Gemeinschaft aufzulösen bzw. dies vorzubereiten. Die Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft zielt also darauf ab, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamt­hands­gemeinschaft – im Gegensatz zur Bruchteilsgemeinschaft. Der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Arten der Gemeinschaft ist oftmals nicht so klar, ist aber gravierend.

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In der Teilungsversteigerung selbst ersteigert?

Oftmals beantragt jemand eine Teilungsversteigerung und möchte das Haus letztendlich in der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. Das ist auch völlig in Ordnung und vollkommen legitim. Wenn zwei AlteigentĂŒmer das Haus gern selbst hĂ€tten, und sich nicht einigen können, wer es bekommen soll, dann ist ja auch die Teilungsversteigerung das Mittel der Wahl. Und dann ist es ja auch richtig und gut, wenn es letztlich derjenige in der Teilungsversteigerung selbst ersteigert, dem es mehr am Herzen und liegt und der deswegen bereit ist, dafĂŒr mehr zu bezahlen.

Dabei gibt es jedoch oftmals ein gedankliches Problem. Dieses Problem tritt dann auf, wenn derjenige, der es in der Teilungsversteigerung selbst ersteigert hat, seine Rolle als Ersteher nicht sauber von seiner Rolle als AlteigentĂŒmer gedanklich trennen kann.

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Bargebot bei der Teilungsversteigerung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Bietinteressenten bei der Teilungsversteigerung einen ganz gravierenden Fehler machen, der dazu fĂŒhrt, dass sie hinterher sehr viel mehr bezahlen mĂŒssen, als sie sich das eigentlich vorgestellt hatten. Davor möchte ich Sie gern bewahren. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen den Begriff Bargebot erlĂ€utern.

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Teilungsversteigerung bei einer Scheidung

Die Teilungsversteigerung bei einer Scheidung ist einer der hĂ€ufigsten GrĂŒnde, warum es ĂŒberhaupt zu einer Teilungsversteigerung kommt. Meistens steht das Haus im Bruchteilseigentum zu je Âœ, also ist jeder der beiden Partner EigentĂŒmer einer ideellen HĂ€lfte. Die „ideelle HĂ€lfte“ bedeutet, dass jedem der beiden von jedem Stein quasi die HĂ€lfte gehört. Also sind es keine wirklichen HĂ€lften. Deshalb lĂ€sst sich das Haus also im Normalfall nicht teilen.

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