Mit diesem Blog möchte ich in loser unregelmäßiger Folge – aber häufiger als man denkt – über aktuelle Entwicklungen und spezielle Themen im Zusammenhang mit der Teilungsversteigerung berichten.
Eine Teilungsversteigerung
– was ist das überhaupt? Denken Sie sich mehrere Personen, die gemeinschaftlich Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind (z.B. ein Ehepaar oder eine Erbengemeinschaft). Jetzt sind diese sich aber nicht mehr einig, wie mit der Immobilie verfahren werden soll (z.B. bei einer Ehescheidung). Dann ist es an der Zeit, die Eigentümergemeinschaft an dieser Immobilie aufzulösen. Dabei hilft die Teilungsversteigerung. Es hat dann nämlich jeder der Teilhaber an der Gemeinschaft das Recht, die Versteigerung zu beantragen. Der Sinn der Versteigerung besteht dabei darin, ein unteilbares Gut (ein Haus oder ein Grundstück) in eine entsprechende Menge eines teilbaren Gutes (Geld) umzusetzen – also Steine in Geld. Die Versteigerung schafft damit die Voraussetzung, dass geteilt werden kann. Damit ist das Verfahren dann allerdings auch beendet. Denn anders, als der Name suggerieren mag, teilt die Teilungsversteigerung nicht, sondern schafft nur die Voraussetzung für die Teilung. Damit macht die Versteigerung also die Teilung erst möglich.
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